Nun auch offiziell: Die EEG-Umlage für 2014 beträgt 6,240 Ct/kWh

(c) BBH
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Alle Experten waren sich einig: die EEG-Umlage wird auch 2014 wieder steigen. Dabei hatten manche bis zu 7,0 Ct/kWh erwartet. Bereits in der vergangenen Woche wurde in den Medien berichtet, dass die Übertragungsnetzbetreiber einen Anstieg auf 6,3 Ct/kWh verkünden würden. Jetzt haben diese die offizielle Zahl auf ihrer Transparenzplattform veröffentlicht. Demnach wird die EEG-Umlage nächstes Jahr 6,240 Ct/kWh betragen.

Die Umlage steigt somit weiter, wenn auch nicht so stark wie befürchtet. Im Jahr 2011 betrug die Umlage noch 3,53 Ct/kWh und wurde für das Jahr 2012 leicht auf 3,59 Ct/kWh angehoben. Für das Jahr 2013 war sie deutlich auf 5,27 Ct/kWh angestiegen. Dieser Anstieg setzt sich im Jahr 2014 mit einer fast 20prozentigen Steigerung fort.

Errechnet wird die EEG-Umlage von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW insbesondere aus der Differenz zwischen den Vergütungs- und Prämienzahlungen nach dem EEG zu den Einnahmen, die sie durch die Vermarktung des EEG-Stroms an der Börse erzielen. Da der Strompreis an der Strombörse in den letzten Jahren stetig gesunken ist, ist diese Differenz weiter gestiegen. Grundlage für die Berechnung ist die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV). Der für die Umlage festgelegte Wert beruht auf den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr. Obwohl es sich somit um eine auf Prognosen basierende Zahl handelt, schlägt sie sich dennoch wegen der Weitergabe über die Energieversorger an die Stromverbraucher als konkret fassbarer Posten in den Verbraucherrechnungen nieder.

Stromversorger, die Letztverbraucher beliefern, sind verpflichtet die EEG-Umlage zu zahlen. Sie können die Kosten daraus an die Letztverbraucher weiter gegeben. Damit das auch für die nunmehr erhöhte EEG-Umlage gilt, sind jedoch die rechtlichen Grenzen für zulässige Preisanpassungen strikt zu beachten.

Die nun offiziell bekannt gemachte Höhe der EEG-Umlage wird natürlich auch die Diskussion um die zukünftige Förderung von Erneuerbaren Energien beeinflussen – eine Diskussion, die auf wesentlich längerfristige Lösungen angelegt sein muss als die dieses Jahr vor der Wahl geführte Kostendebatte (wir berichteten). Dabei gilt es freilich zu bedenken, dass der Anstieg der EEG-Umlage keinesfalls allein auf einen Zubau von neuen EEG-Anlagen zurückzuführen ist. Einen erheblichen Beitrag hat das niedrige Strompreisniveau geleistet, das seinerseits (aufgrund des Merit-Order-Effekts) auf den großen Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zurückzuführen ist. Ob der Anstieg der EEG-Umlage auch die Diskussion um die Abschaffung oder Einschränkung von Privilegien bei der EEG-Umlagenzahlung für stromintensive Unternehmen und bei der Eigenversorgung weiter anheizen wird, bleibt abzuwarten.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Dr. Wieland Lehnert

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