Aus – Schluss – Vorbei: wir machen Ferien

A
Download PDF
(c) Martin Beckmann
(c) Martin Beckmann

Liebe Leser des BBH-Blogs,

immer wenn wir Sie direkt ansprechen, ahnen Sie schon, dass wieder ein halbes Jahr vorüber sein muss. Zum Jahresende und zur Sommerpause halten wir inne, reflektieren ein wenig, manchmal blicken wir aus, und dann freuen wir uns auf ein wenig Ferien.

Heute wollen wir Sie nicht mit einem Ausblick auf das zweite Halbjahr ermüden. Belassen wir es damit: Da kommt so Einiges. Stattdessen haben wir mal in unsere Analyse-Tools geschaut, weil wir neugierig waren, welche Blogthemen bei Ihnen denn wohl so gut ankamen – bislang im aufregenden Jahr 2015.

Die gute Nachricht ist: Sie, der durchschnittliche Blogleser, sind vielseitig interessiert. Sei es Vertrieb, sei es Netz, sei es rechtlich oder wirtschaftlich, das wird anscheinend alles goutiert. Die schlechte Nachricht für uns Anwälte unter den Blogautoren: Wir können tun und lassen, was wir wollen – Blogbeiträge über Steuern ziehen immer am besten!

Aber fangen wir doch mit dem Rückblick an:

Sonnenfinsternis

Im Februar berichteten wir über die bevorstehende Sonnenfinsternis (wir berichteten). Sie erinnern sich? Weltuntergang, Blackout, Katastrophenszenarien. Die Anspannung im Vorfeld war gewaltig. Alle Welt bangte, ob das Stromnetz erst den Abfall des Stroms aus Erneuerbaren Energien und dann die schnelle Zunahme von Sonnenenergie verkraften würde.

Und dann kam doch alles anders: Trotz dem denkbar schlechtesten Wetter, nämlich wolkenlosem Himmel, verkrafte das deutsche Stromnetz die Sonnenfinsternis problemlos. Die Betreiber hatten sich gut auf mögliche Engpässe eingestellt, Mitarbeiter geschult und die Schichten teilweise mit zusätzlichem Personal verstärkt. Während der Sonnenfinsternis nutzten die Netzbetreiber den Regelenergiemarkt und nahmen mehrere Aluminiumwerke zeitweise vom Netz, um Schwankungen auszugleichen. Das war wahrscheinlich nicht das Szenario, an das der Gesetzgeber gedacht hat, als er die Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) schuf, aber das Instrument half. Fazit: Stresstest bestanden (und die Interessierten können wir auf einen Blogbeitrag hinweisen, der im Nachgang den Einsatz der Regelenergie näher beleuchtet – auch wenn der sich nicht in den Top 15 platzieren konnte.)

Das ist ein Stadtwerk, ist es nicht?

Im März stießen wir auf die etwas ungewöhnliche Anzeige der britischen Stadt Bristol, die einen strategischen Partner suchte, um das erste englische Stadtwerk aufzubauen (wir berichteten). Nachdem Anfang März die Bewerbungsfrist ausgelaufen war, sind bei der Stadt über 80 Bewerbungen eingegangen, 30 allein aus Deutschland. Aktuell ist die Stadt noch mit der Auswertung der Bewerbungen beschäftigt, hält aber an dem ehrgeizigen Plan fest, noch in diesem Jahr ihr Stadtwerk zu gründen.

Paris im Winter

Im Mai berichteten wir über die mühselige Suche nach einem Nachfolger für Kyoto (wir berichteten). Die Weltgemeinschaft muss Mittel und Wege finden, die Erderwärmung im Griff zu behalten. Der internationale Emissionshandel sollte helfen, die Verhandlungen gestalteten sich aber mühselig.

So ging es auch nach dem Blogbeitrag weiter. Vor kurzem trafen sich Vertreter aus der ganzen Welt und verschiedenen Regionen in Lyon und sendeten eine klare Botschaft an die Staaten der Welt für den Klimagipfel in Paris im Dezember: auf einem toten Planeten gibt es keine Jobs. „Es ist Aufgabe der Staaten, der Nationalstaaten und der Regionen, einen Rahmen zu schaffen, der dem privaten Sektor genügend Vertrauen gibt, damit er bereit ist, in die Infrastruktur, in den Energiesektor aber auch in Transport, Wohnungen und Gebäudebau zu investieren.“ Die Ergebnisse der UCLG (The global Network of Cities, Local and Regional Governments) werden in Paris bei der Welt-Klimakonferenz vorgestellt. Die kürzlich beendete Klimakonferenz in Bonn konnte auch noch keine wesentlichen Fortschritte erzielen. Die Ideensammlung aus Lima konnte bisher noch nicht auf einen verbindlichen Entwurf verdichtet werden. Dies sei ein mühseliger Prozess, so die Beteiligten. Hoffentlich kann die Klimakonferenz in Paris mit einem besseren Ergebnis abgeschlossen werden. Wenn man den Experten zuhört, ist klar: viel Zeit haben wir nicht mehr.

Betriebsfeiern und das Finanzamt

Sie erinnern sich an die anfängliche „Klage“, dass Steuerthemen immer so gut laufen? Einer der meistbesuchten Blogs dreht sich um die Frage, wie man Betriebsfeiern korrekt versteuert (wir berichteten). Der Gesetzgeber hat im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt, wie ein Arbeitnehmer Wohltaten, die ihm in Gestalt von Betriebsfeiern widerfahren, richtig versteuert. Zweimal im Jahr darf er für bis zu 110 Euro verköstigt und belustigt werden, ohne dass er hier Steuern zahlen müsste. Darüber hinaus ist Schluss mit lustig.

Und wie ging es weiter? Viele Unternehmen haben seither ihre betriebliche Praxis für Feiern überprüft. Wir natürlich auch. Für die Weihnachtsfeier war U2 dann wohl oder übel doch nicht drin …

In diesem Sinne: Genießen Sie den Sommer, liebe Leser. Wir sind ab Ende August wieder für Sie am Start.

Herzlich,
Ihr

BBH-Blog

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender