Bühne frei für die gewichtige Nachfolgerin der schlanken KoV III

Aus KoV III wird KoV IV: Die neue Kooperationsvereinbarung der Betreiber von Gasversorgungsnetzen in Deutschland ist fertig. Heute wurde das KoV IV genannte Regelungswerk von den Verbänden BDEW/VKU und GEODE verabschiedet und gilt für rund 700 Gasnetzbetreiber ab dem 1.10.2011 verbindlich. Der Vorläufer – die KoV III – ist damit Historie.

460 plus

Auf den ersten Blick scheint die neue Vereinbarung schon umfangmäßig ein viel gewichtigerer Vorgang als ihr Vorgänger: Rund 600 Seiten ist die KoV IV stark, etwa 460 Seiten mehr als die auch schon komplexe KoV III. Doch der Eindruck täuscht: Das tatsächliche Maß der Änderungen hält sich in Grenzen. Grund der vielen zusätzlichen Seiten ist die Aufnahme verbindlicher Vertragsmuster und die Integration von bislang nur unverbindlich geltenden Leitfäden. Allein der Prozessleitfaden zum Bilanzkreismanagement, der die Bereiche Netzkonto und Mehr- und Mindermengenabrechnung mit umfasst, ist über 180 Seiten stark.

Der Teufel steckt im Detail

Was nicht heißt, dass nicht in den Einzelheiten noch so manche Tücke steckt. Vermeintlich kleine Änderungen gilt es zu beachten – wie z.B. den neuen Bestellmechanismus für interne Kapazitätsbestellungen oder veränderte Fristen für die Datenmeldungen bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung. Die eigentliche Herausforderung dürfte aber die Anpassung der Verträge an die neuen Standardmuster sein: Dies muss bis zum 1.10.2011 geschehen. Auch die Leitfäden erhalten mehr Gewicht: Werden sie umgesetzt, so wird vermutet, dass die Regelungen der KoV – und damit die gute fachliche Praxis – eingehalten wurden.

Wie bei herkömmlichen Verträgen üblich, sollten sich Netzbetreiber als Vertragspartner daher umgehend mit den Inhalten dieses für sie verbindlichen Regelwerkes vertraut machen. Wer keine bösen Überraschungen ab dem 1.10.2011 erleben möchte, sollte keine Zeit verlieren. Aber auch Netznutzer, für die die KoV nicht unmittelbar gilt, sollten sich mit den Verträgen auseinandersetzen. Denn die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die KoV zwar nicht formal abgesegnet, steht aber hinter den getroffenen Regelungen und ruft auch die Netznutzer auf, sich an den in der KoV enthaltenen Vertragsinhalten zu orientieren.

Wer soll das alles lesen?

Die 600 eng beschriebenen Seiten der KoV IV nach Regelungen zu durchforsten, die für Ihr Unternehmen möglicherweise relevant sein könnten, ist kein Vergnügen. Wir bieten Ihnen an unseren Standorten Berlin (31.8.2011), Stuttgart(19.7.2011), Köln (13.7.2011) und München (7.7.2011) Seminare zu den Grundlagen der KoV IV an. Darin können Sie sich informieren, was sich mit Inkrafttreten der neuen KoV ändert, wo Sie die für Sie relevanten Regelungen finden und wie Sie die mit der KoV verbundenen Neuerungen bestmöglich und effizient umsetzen können.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Klaus-Peter Schönrock/Dr. Erik Ahnis

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