EEG-Umlagebefreiung für Schienenbahnen: Große zahlen mehr, Kleine weniger
Eisenbahn- und Straßenbahnbetreiber müssen derzeit weit weniger in die EEG-Umlage einzahlen als andere – vorausgesetzt, sie verbrauchen mehr als 10 GWh Strom im Jahr. In den Genuss dieses Privilegs kommen vor allem große, verbrauchsintensive Verkehrsunternehmen. Die Bundesregierung will das jetzt ändern: Nach dem Referentenentwurf für die EEG-Novelle vom 17.3.2014 (die Novelle vom 28.3.2014 werten wir gerade aus) sollen künftig auch kleinere Straßenbahn-, Stadtbahn- und Eisenbahnunternehmen von der Umlagebegrenzung profitieren – im Gegenzug fällt die Entlastung in Zukunft für die Begünstigten nicht mehr so umfassend aus. Wer nach dem neuen Recht draufzahlt und wer besser steht, wie sich die Debatte um die EEG-Umlagenbefreiung weiterentwickeln wird und was die EEG-Novelle sonst noch für Änderungen im ÖPNV nach sich zieht, erfahren Sie aus unserem neuen ÖPNV-Newsletter.
Ansprechpartner: Jens Panknin