Einblicke in einen Tag eines Redispatch 2.0-Verantwortlichen

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Vor mittlerweile gut einem Jahr wurden die ersten Konsultationsdokumente zum Redispatch 2.0 auf Grundlage der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes 2.0 (NABEG) veröffentlicht. Damit wird das derzeit gültige Redispatch-Regime auf die Verteilernetzbetreiber ausgeweitet und alle Erzeugungsanlagen einschließlich Erneuerbare-Energie-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit von einem Netzbetreiber fernsteuerbar sind, werden in die Regelungen mit einbezogen. Somit sind alle Verteilernetzbetreiber von den zukünftig geltenden, neuen Regelungen betroffen.

Diese Neuregelungen bringen komplexe Zusammenhänge sowie einen erheblichen Mehraufwand für alle betroffenen Netzbetreiber mit sich. Zusätzlich erfordert die Umsetzung die Zusammenarbeit von mehreren Unternehmensbereichen, wie z.B. Bilanzierung und Netzleitstelle. Um den Überblick über diese neuen, komplexen Zusammenhänge zu behalten, sollte ein Redispatch-2.0-Verantwortlicher benannt werden, der alle Neuerungen überblickt und das Thema Redispatch 2.0 im Unternehmen verantwortet.

Nachfolgend haben wir Ihnen einen, nach unseren Praxiserfahrungen, typischen Tagesablauf eines Redispatch-2.0-Verantwortlichen skizziert, um Ihnen die aktuelle Situation zu verdeutlichen.

8.00 Uhr

Die erste E-Mail des Tages beinhaltet neue Entwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Redispatch-2.0-Prozessen. Während des Lesens der E-Mail wird es einem schwindelig aufgrund der in den Prozessentwürfen beschriebenen zusätzlichen Anforderungen, wie z.B. die Beantragung von neuen zusätzlichen ID für steuerbare und technische Ressourcen, die selbstverständlich bis zum 1.10.2021 umzusetzen sind.

8.30 Uhr

Nachdem die finalen Stammdaten für das Redispatch 2.0 mit zweimonatiger Verspätung veröffentlicht wurden, muss das System für die zentrale Datenvorhaltung zeitnah final bestimmt und die Ansprache der Anlagenbetreiber kurzfristig durchgeführt werden. Zwei zentrale Aufgabenbereiche für ein deutschlandweit funktionierendes System müssen somit unter sehr hohem Zeitdruck bearbeitet und bis 1.10.2021 umgesetzt werden.

9.00 Uhr

In der nächsten E-Mail darf man sich dann mit Angeboten von gewissen IT-Dienstleistern beschäftigen, die teilweise nicht nur Mondpreise für ihre RD-2.0-Lösungen aufrufen, sondern dazu auch noch die minimal mögliche Beschreibung liefern. Der Hinweis, auf den beigefügten (sehr geduldigen) PowerPoint-Folien alle weiterführenden Informationen zu finden, vermittelt den Eindruck einer RD-2.0-Wunderwaffe, die häufig alles kann. Bei genauerem Hinterfragen wird jedoch sehr schnell deutlich, dass die angebotenen Wunderwaffen (wir berichteten) häufig nur mit Schreckschusspatronen geladen wurden.

10.00 Uhr

Eine genaue Analyse der angebotenen Funktionsbausteine sowie den Mitwirkungspflichten des eigenen Unternehmens wird vor Beauftragung der jeweiligen IT-Dienstleister durchgeführt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

11.00 Uhr

Der Versuch wird gestartet, anstatt der Angebote mit schmalspurig beschriebenen Funktionalitäten, die aber gleichzeitig alles können und keine Grundlage für eine Beauftragung bieten, klar strukturierte Angebote mit plausiblen Erläuterungen der einzelnen Funktionalitäten am Markt oder via Internet zu finden.

12:30 Uhr – Mittagessen

13:30 Uhr

Das Tagesgeschäft wartet nicht und muss nun komprimiert am Nachmittag erledigt werden.

In Sachen Redispatch 2.0 bleibt einem Verantwortlichen am Nachmittag wieder einmal nur die Hoffnung, dass morgen keine weiteren zusätzlichen Anforderungen durch weitere Anwendungshilfen etc. hinzukommen und die relevanten IT-Dienstleister aufgrund von Kapazitätsengpässen noch lieferfähig sind. Denn eines ist klar, der 1.10.2021 naht und kann nur durch zeitnahe Klärung der noch offenen Fragen gehalten werden.

Ansprechpartner*innen: Dr. Andreas Lied/Hannes Sauter

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