Entschädigung für Stromleitung an Grundstückseigentümer ist steuerfrei

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Netzbetreiber, die eine Hochspannungsleitung bauen, müssen die Eigentümer der Grundstücke, die die Leitung überspannt, entschädigen. Für die Grundstückseigentümer entsteht daraus Frage: Müssen sie dafür Einkommensteuer zahlen? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich ein Urteil (v. 2.7.2018, Az. IX R 31/16) gefällt.

Nach Ansicht der obersten deutschen Steuerrechtshüter ist eine einmalige Entschädigung für die grundbuchrechtlich abgesicherte und zeitlich unbegrenzte Erlaubnis, sein Grundstück mit einer Hochspannungsleitung zu überspannen, nicht als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten. Zwar bleibt der Empfänger bürgerlich-rechtlicher Eigentümer des belasteten Grundstücksteils, allerdings verliert er seine Herrschaftsgewalt wirtschaftlich endgültig in vollem Umfang, so dass auch eine Rückübertragung praktisch unmöglich wird. Beabsichtigt er mit der Erlaubnis, einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, erbringt er auch keine Leistung, die zu sonstigen Einkünften führen würde.

Die für die Erlaubnis gezahlte Entschädigung unterliegt daher nicht der Einkommensteuer.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

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