Handel mit Emissionszertifikaten: EU-Pläne konkretisieren sich

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Die EU-Kommission zerbricht sich seit geraumer Zeit den Kopf darüber, wie der Handel mit Emissionszertifikaten am Spotmarkt reguliert werden soll (der Terminmarkt unterfällt ja bereits der Finanzaufsicht). Im Dezember hatte sie in einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat verschiedene Optionen dazu aufgezeigt. Eine davon war, dass die CO2-Märkte zukünftig von der REMIT (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, vgl. schon unser Blog vom 23.3.2011) mitverfasst werden und somit gemeinsam mit den Großhandelsmärkten für Gas und Strom reguliert werden.

Diese vernüftige Option scheint nun politisch vom Tisch zu sein. Die Generaldirektion Klima hat ein Diskussionspapier mit einem umfangreichen Fragenkatalog zu diesem Thema vorgelegt und dabei die Einbeziehung in die REMIT ohne Nennung nachvollziehbarer Gründe als „nicht angemessen“ verworfen. Stattdessen stehen jetzt offenbar nur noch zwei Varianten zur Auswahl:

  • CO2-Zertifikate werden als Finanzmarktinstrumente deklariert. Die Marktteilnehmer sollen somit der Regulierung durch die Finanzmarktrichtlinie (MiFID – Markets in Financial Instruments Directive) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD – Market Abuse Directive) unterliegen.
  • Es wird ein maßgeschneidertes Regime für den Markt der CO2-Zertifikate geschaffen. Dieses gewährleistet die Transparenz und den „Anlegerschutz“ und enthält eigene Regelungen zu Marktaufsicht, zum Marktmissbrauch und zum Insiderhandel.

Beide Lösungen sind bei erster Bewertung problematisch:

Wählt man die Finanzinstrumente-Lösung, bekommt man nicht nur MiFID und MAD sondern alles, was mit Finanzmarktaufsicht zu tun hat. Während natürlich die Verhinderung von Marktmissbrauch, bessere Vor- und Nachhandelstransparenz und eine angemessene Beratung von Kunden sinnvoll und begrüßenswert ist, erhält man aber auch Eigenkapitalanforderungen und massiven bürokratischen Aufwand. Das wäre nicht angemessen, weshalb der deutsche Gesetzgeber sehr ausdrücklich und zu Recht im Gesetz klargestellt hat, dass Emissionszertifikate keine Finanzinstrumente sein sollen (§ 15 TEHG).

Im Vergleich dazu ist ein maßgeschneidertes Regime besser für die Marktteilnehmer. Es ist nur nicht zu verstehen, warum ein weiteres Regelwerk geschaffen wird, anstatt die REMIT entsprechend zu erstrecken. Das Ergebnis bedeutet es einerseits eine bürokratische Mehrbelastung für Unternehmen, die sowohl im Energie- als auch CO2-Handel aktiv sind. Andererseits zersplittert es ohne Not die einheitliche Aufsicht über eng miteinander verzahnte Märkte, die dann mühselig in intrabehördlichen Abstimmungen und Datenaustauschen wiederhergestellt werden müsste.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Sie interessieren sich für den Energie- und Emissionshandel? Dann schauen Sie z.B. hier und hier sowie hier und hier.

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