Verteilernetzbetreiber und Eigenversorgung: Damit die EEG-Umlage nicht zur Katzenmusik wird

Katze Musik Straße Bild
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Lange wurde gestritten, ob und wie der für den eigenen Verbrauch erzeugte Strom in die EEG-Umlage einbezogen werden soll. Ein Aspekt dabei war, welche Rolle dabei den Verteilernetzbetreibern (VNB) zukommen soll. In der Sache kann man sicher noch lange weiterstreiten, jedenfalls aber hat der Gesetzgeber sich entschieden – und zwar zu Lasten der VNB: Seit Ende Februar sind sie kraft neuer Vorschriften in der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in die Abwicklung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung eingebunden.

Was bedeutet die neue Aufgabe aktuell für die VNB? In erster Linie sollten sie sich gut vorbereiten. Denn spätestens Ende Juni 2015 müssen sie die neue Abwicklungssystematik beherrschen und bis dahin müssen die notwendigen (IT-)Prozesse stehen. Nach Ablauf eines Übergangszeitraums ist ab Juli 2015 u. a. die neue Erhebungspflicht scharf geschaltet. Auch wenn das für den einen oder anderen heute womöglich noch als Zukunftsmusik klingen mag, sollte man den möglichen eigenen Einsatz im Chor der Abwicklungsbeteiligten nicht versäumen. Selbst bei zeitlich gelungenem Einsatz könnte noch manch schräger Akkord drohen, wenn die Noten (also die neuen Vorschriften) nicht gut verinnerlicht worden sind.

An dieser Stelle sei nur eine mögliche Dissonanz von vielen erwähnt: Muss jeder VNB mitsingen oder überstimmt ihn bisweilen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)? Gefragt ist also nach der Zuständigkeit. Wer als Verteilernetzbetreiber in der ersten Reihe gegenüber dem Eigenversorger mitsingen muss, hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Was bedeutet das im Einzelnen, etwa für die Erhebung der monatlichen Abschlagszahlungen beim Eigenversorger? Hier mag sich der eine oder andere wünschen, der Komponist hätte den Noten ein paar gesetzgeberische Regieanweisungen beigefügt. So oder so wartet in der zweiten Reihe der ÜNB. An ihn hat der VNB erhaltene EEG-Umlage-Zahlungen weiterzuleiten. Und wer zahlt den VNB-Auftritt am Ende? Der Komponist verweist auf die bekannte Systematik der Anreizregulierung. Umgelegt auf die Netzentgelte treffen die Kosten also das breite Publikum der Netznutzer.

Die Zeit der Proben hat begonnen. Wer als VNB künftig Beifall ernten möchte, sollte sie umfassend nutzen.

Ansprechpartner BBH: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Dr. Wieland Lehnert
Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied/Peter Bergmann

PS: Interessiert Sie dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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