Wenn dem Netznutzer Geld fehlt: Wer zaudert, verliert!

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Bundesweite Energielieferanten haben es gut in Deutschland. Mit einem dichten Netz an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Verpflichtungen wird hierzulande sichergestellt, dass jedem bundesweit tätigen Energielieferanten die Strom- und Gasnetze zu den gleichen Bedingungen offen stehen. Die Folge ist, dass sich in Deutschland mittlerweile eine bunte Vielzahl von Energielieferanten tummelt: Vom auf Industriekunden spezialisierten Großlieferanten bis zum Discountanbieter für Privatkunden ist alles dabei.

Erst das Netz, dann das Geld

Die Netzbetreiber sind dabei verpflichtet, vorzuleisten: Sie stellen zunächst ihre Energienetze zur Verfügung, abgerechnet werden die dafür anfallenden Netznutzungsentgelte hinterher. Erfahrene Marktteilnehmer werden sich erinnern: Dies hat in der Vergangenheit schon zu Problemen geführt. Zu Beginn der Liberalisierung, insbesondere in den Jahren 1999 bis 2001 gab es eine Reihe von Insolvenzen bei Energielieferanten, die die Möglichkeiten des Energiemarkts überschätzt oder nur auf das schnelle Geld spekuliert haben. Namen wie „Stromvertrieb 2001“, „Deutsche Stromagentur“ und „Ares“ sind mittlerweile nur noch erfahrenen Branchenkennern ein Begriff. Dass nicht nur kleine Stromlieferanten insolvent werden können, hat der Fall „Enron“ deutlich gemacht, der sicherlich noch vielen in Erinnerung ist.

Diese Zeiten könnten wiederkommen. Nach einer ganzen Reihe stabiler und guter Jahre im Energiemarkt mehren sich mittlerweile die Anzeichen, dass einzelne Energielieferanten in Zahlungs-, Liquiditäts- oder sogar Insolvenzprobleme geraten könnten.

Was tun, wenn Zahlungen verzögert werden oder ausbleiben?

Wenn die Netznutzungsentgelte zu spät oder gar nicht gezahlt werden, gibt es nur eins: Setzen Sie Zahlungsansprüche gegenüber Netznutzern sofort und unter Einsatz aller gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten konsequent durch! Bei allen Vorgaben und Aspekten, die in der Praxis sicher immer zu bedenken sind – wer sich an diesen Grundsatz hält, liegt grundsätzlich immer richtig.

Der erste Schritt ist, offene Forderungen unmittelbar und mit kurzen Fristen anzumahnen. Lässt der Schuldner die Mahnungsfrist verstreichen, ohne zu zahlen, sollte man unmittelbar erwägen, den Lieferantenrahmenvertrag zu kündigen und ankündigen, dass für den Fall, dass die Zahlungen nicht bis zu einer weiteren, sehr kurz bemessenen Frist vollständig geleistet werden, der Netzzugang gesperrt wird. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Rechte auf Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen geltend zu machen und durchzusetzen (nur so sind Sie für zukünftige Fälle temporär abgesichert). Aber Vorsicht: Kommt es tatsächlich zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, können nicht „insolvenzfeste“ Zahlungen – beispielsweise aus Sicherheitsleistungen – drei Monate in die Vergangenheit hinein zurückgefordert werden.

Versäumen Sie bitte auch nicht, spätestens mit der Androhung des Netzzugangsentzugs die zuständigen Regulierungsbehörden zu informieren. Fliegt der Netznutzer dann tatsächlich „aus dem Netz“, müssen die betroffenen Kunden und der Grund- und Ersatzversorger vom Netzbetreiber informiert werden. Der Grund- und Ersatzversorger muss sich dann unmittelbar seinerseits an die betroffenen Kunden wenden und über die eingetretene Ersatzversorgung informieren.

In der Praxis besteht also durchaus einiger rechtlicher Aufwand bei einzelnen, sorgfältig durchzuführenden Schritten. Im Ergebnis lohnt sich aber in jedem Fall ein konsequentes Handeln. Geduld mit zahlungssäumigen Netznutzern kann – das wird auch die Zukunft zeigen – für Netzbetreiber teuer werden.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder

Mehr zum Thema Netznutzung finden Sie z.B. hier und hier.

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