Das Osterpaket Teil 6: Der Turbo für Genehmigungsverfahren, erste Stufe

Mit ihrem Maßnahmenpaket möchte die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren für zentrale Energiewendeprojekte wie den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Netzausbau beschleunigen (wir berichteten in unserer mehrteiligen Serie zur „Osternovelle“). Wesentliche Teile des „Genehmigungsturbos“ sind für das Sommerpaket angekündigt. Erste Vorschläge stecken aber auch schon in der Osternovelle, über die in den nächsten Tagen entschieden werden wird. Darin finden sich durchaus beachtliche Ansätze.

Eine Menge Neuerungen 

Der Gesetzentwurf für eine Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zielt vor allem mit der Einführung eines zweiten Ausschreibungsdesigns und erheblichen Erleichterungen bei der Flächenausweisung auf eine Beschleunigung im Bereich der Offshore-Windenergie ab. Ähnlich wie im Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sollen die Belange der Windenergie gestärkt werden, indem bei der Abwägung das „überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen und deren Bedeutung für die öffentliche Sicherheit“ zu berücksichtigen ist. Im Übrigen ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gehalten, die Verfahren für Vorhaben auf bestimmten Flächen (den zentral voruntersuchten Flächen) das Planfeststellungsverfahren durch das in der Regel zügigere Plangenehmigungsverfahren zu ersetzen. In diesem Kontext sind auch Vorgaben zur Verfahrensdauer geplant. Ein Planfeststellungsbeschluss soll innerhalb von eineinhalb Jahren nach Eingang der Unterlagen erlassen werden, eine Plangenehmigung innerhalb von einem Jahr (wobei in beiden Fällen eine Verlängerungsmöglichkeit von drei Monaten vorgesehen ist). Um diese Frist halten zu können, soll die Frist der Behördenbeteiligung, die aktuell drei Monate nicht überschreiten darf, auf sechs Wochen halbiert werden. Die Praxis der Baufreigaben im Zulassungs- und Vollzugsverfahren entfällt zukünftig. Zudem wird das Planungs- und Genehmigungsverfahren stärker digitalisiert: Für die Durchführung eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation genügen. Für bestimmte Vorhaben soll auf den Erörterungstermin auch ganz verzichtet werden können. Hat bereits eine Strategische Umweltprüfung stattgefunden, kann sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen sowie auf etwaig erforderliche Aktualisierungen und Vertiefungen beschränken.

Was gibt es noch? In Vorschlägen für ein geändertes Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich Überlegungen, die Rolle des Projektmanagers zu stärken: Er soll weitere Befugnisse erhalten, und die Frage der Kostentragung für seine Tätigkeiten soll gesetzlich geregelt werden. In den nächsten Wochen sind auch die Vorschläge für ein novelliertes Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwarten, mit denen der Gesetzgeber – so ist zumindest zu hoffen – eine Standardisierung der Prüfungsmaßstäbe im Artenschutz (TA Artenschutz) anpackt. So soll einer weit verbreiteten Forderung nach einheitlichen und praktikablen Maßstäben zur Bewertung artenschutzrechtlicher Anforderungen Rechnung getragen werden. Dieses Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag enthalten und die Bundesregierung hat es in ihrem Eckpunktepapier zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land konkretisiert, insbesondere indem erste artenspezifische Schutzabstände und Vermeidungsmaßnahmen definiert werden. Und der Entwurf für ein LNG-Beschleunigungsgesetz verkürzt u.a. die Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei Wochen (eine Woche Auslegung und eine Woche Möglichkeit zur Stellungnahme); das Klageverfahren soll auf eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht – BVerwG) beschränkt bleiben. Und außerdem will Brüssel bestimmen, dass in bestimmten Gebieten („Go-to-Gebiete“) Projekte für Erneuerbare Energien grundsätzlich innerhalb eines Jahres genehmigt werden sollen; die Mitgliedsländer müssen die dafür geeigneten Flächen ermitteln.

Warten auf die Sommernovelle

Für den „Genehmigungsturbo“ würde damit die erste Stufe gezündet. Wir warten jedoch gespannt auf die weiteren Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land (sowie ggf. weiterer Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien), die als „Sommernovelle“ angekündigt sind und gewiss mehr als nur eine Verpflichtung zur Ausweisung von Flächenanteilen für die Windenergie enthalten und die Mindestabstandsregelungen abschaffen werden. Es sind also, unabhängig von jedem Wetterbericht, heiße Monate zu erwarten.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Andreas Große/Carsten Telschow

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