Zielorientiert statt überdimensioniert: Energiepartnerschaften auf der COP 27

Die Conference of the Parties (COP 27) war bis zuletzt von der Frage beherrscht, wer für die Verluste und Schäden des Klimawandels haften soll. Und auch wenn die Ergebnisse der COP 27 von allen Seiten im besten Falle als „durchwachsen“ bezeichnet werden, zeichnete sich doch eine positive Tendenz am Rande der Konferenz ab. Mit sogenannten Partnerschaften für eine gerechte Energiewende (Just Energy Transition Partnership, JETP) wird im internationalen Klimaschutz vermehrt auf zielorientierte Vereinbarungen zur Energiewende statt auf überdimensionale Ankündigungen und Versprechen gesetzt.

Was sind Energiepartnerschaften?

Partnerschaften für eine gerechte Energiewende sind Abkommen zwischen mehreren Geberstaaten und einem Schwellenland, die drei wesentliche Ziele verfolgen:

  1. Die frühzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken erleichtern;
  2. Kapital aus dem Privatsektor zur Finanzierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen mobilisieren und
  3. einen „gerechten Übergang“ für die vom Kohleausstieg Betroffenen ermöglichen.

Energiepartnerschaften beruhen auf der Erkenntnis, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energien in vielen Schwellenländern nicht am mangelnden Willen scheitert, sondern daran, dass die fossile Energiewirtschaft viele Staatskassen füllt und Arbeitsplätze bietet. Mit anderen Worten: Man steht hier – wie beim Kohleausstieg in Deutschland – vor diversen Zielkonflikten, es fehlt jedoch die finanzielle Schlagkraft, um sich frei zu kaufen. Auf der anderen Seite ist es das erklärte Ziel der Industriestaaten, mehr Investitionen in grüne Technologien zu lenken. Demgemäß steht bei entsprechender Investitionssicherheit und verlässlichen Partnern, die die Infrastrukturprojekte umsetzen, auch der private Finanzsektor als Geldgeber bereit.

Ein plastisches Beispiel dafür ist die erste Energiepartnerschaft dieser Art, die bereits auf der COP 26 zwischen den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland und der Europäischen Union (EU) mit Südafrika vereinbart wurde. Diese Partnerschaft mit einer avisierten Investitionssumme von 8,5 Mrd. Dollar wurde nur dadurch möglich, weil Eskom (Südafrikas staatliches Energieversorgungsunternehmen) wie auch die Regierung eine Umstellung auf Erneuerbare Energien als eine kostengünstigere Alternative gegenüber einem Strommix, der weiterhin einen hohen Kohleanteil hat, erkannt haben.

Was bringen Energiepartnerschaften?

Die Internationale Energieagentur schätzt den weltweiten Investitionsbedarf in Erneuerbare Energien auf etwa USD 1, 3 Billionen pro Jahr bis 2030, um bis 2050 eine Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Investitionspotentiale sind also immens. Bei einer Energiepartnerschaft müssen nach der Unterzeichnung einer gemeinsamen zwischenstaatlichen Erklärung auch konkrete Schritte zur Umsetzung der Partnerschaft vereinbart werden, damit die Investitionsbedingungen sowohl für den Projektentwickler als auch den Finanzierer klar abgesteckt sind.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie die von der Bundesregierung vereinbarten Energiepartnerschaften mit Indonesien, Ägypten, Kenia weiterentwickelt werden. Angesichts der sonst nicht über die Beschlüsse von Glasgow hinausgehenden Ergebnisse der COP 27 sind zielgerichtete Maßnahmen eine positive Meldung.

Ansprechpartner*innen: Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow/Vera Grebe

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