Aufbau von Wasserstoffnetzen – Die Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung weiterdenken

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Am 3.6.2020 hat der Koalitionsausschuss das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen (wir berichteten). Mit seinem deutlich klimafreundlichen Akzent gab es der nationalen Wasserstoffstrategie den erforderlichen Schub, so dass diese am 10.6.2020 im Bundeskabinett beschlossen wurde. 5 GW Elektrolyse-Kapazität sollen nun bis 2030 gebaut werden, in noch größerem Maßstab ist der Import von Wasserstoff geplant. Doch wie sollen diese Mengen transportiert und verteilt werden?

Hürden auf dem Weg zum „Kombinetzbetrieb“

„Perspektivisch sollte ein Teil der Gasinfrastruktur auch für Wasserstoff genutzt werden können“, schreibt die Bundesregierung in der nationalen Wasserstoffstrategie, bleibt aber vage, wie die Zukunft der leitungsgebundenen Energieversorgung konkret aussehen soll.

GEODE, der europäische Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen, hatte sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigt. In einem kürzlich veröffentlichten Papier schlug er vor, Wasserstoff in den bestehenden Regulierungsrahmen für Erdgas zu integrieren, wobei letzterer zukünftig gassortenübergreifend definiert wird und nicht länger nur Erdgas als Bezugspunkt hat. Betreiben sollen die zukünftigen Wasserstoffnetze demnach die heutigen (Erdgas-)Netzbetreiber, dann aber als sog. Kombinetzbetreiber. Diese können sortenreine Erdgas-/Wasserstoffnetze und ggf. auch Mischnetze betreiben sowie zukünftig – je nach konkreter Entwicklung – auch andere CO2-neutrale Energieträger wie Biogas, Ammoniak etc.

Im Auftrag von GEODE hat BBH sich die regulatorische Situation im deutschen Energierecht näher angeschaut und die Ergebnisse in einem Gutachten veröffentlicht. Das Gutachten skizziert, wie der Betrieb von Wasserstoffnetzen in den bestehenden Rechtsrahmen integriert werden kann. Einerseits zeigt es, dass eine Anpassung der Legaldefinitionen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) notwendig ist – so ist die Aufgabe der Fernleitung beispielsweise explizit der „Transport von Erdgas“ –, andererseits reicht dies nicht aus, um den Betrieb von Wasserstoffnetzen im Regulierungsrahmen zu ermöglichen.

Hinsichtlich des Netzausbaus und dessen Finanzierungssystem über Netzentgelte ergeben sich praktische Probleme für den gleichzeitigen Betrieb von Erdgas- und Wasserstoffnetzen, die es nicht nur notwendig machen, Gesetze und andere Vorschriften gassortenübergreifend zu gestalten, sondern darüber hinaus eine Anpassung des europarechtlichen Rahmens erfordern. Für letzteren wurde im oben genannten GEODE-Papier bereits ein Vorschlag gemacht.

Die Zukunft konkreter gestalten

Nun ist es am Gesetzgeber, die Zukunft konkreter zu gestalten. Im „Kombinetzbetrieb“ können einerseits bestehende Erdgasnetze für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden, andererseits können Einnahmen aus dem heutigen Transport von Erdgas gezielt in eben jene Umwidmung und die Errichtung neuer Infrastruktur investiert werden. Davon abgesehen müssten mit Ende der Erdgasnutzung im Jahr 2050 auch noch nicht refinanzierte Netze stillgelegt werden, was vorab zu vorgezogenen Sonderabschreibungen und unnötig hohen Netzentgelten führen würde. Auch diese sollten besser in die zukünftigen Wasserstoffinfrastrukturen investiert werden (siehe dazu das BBH-Gutachten).

Es wäre wünschenswert gewesen, solche Details in einer Wasserstoffstrategie wiederzufinden. Denn wer Wasserstoff als weitere Säule der Dekarbonisierung der Energieversorgung neben der Elektrifizierung will – so wenig überraschend der Realitätscheck! –, der muss die zukünftige Infrastruktur heute schon mitdenken!

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Johannes Nohl

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