Expertenkommission veröffentlicht 3. Entwurf des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex

Am 16.3.2022 hat die Expertenkommission D-PCGM an der Zeppelin Universität Friedrichshafen die überarbeitete 3. Fassung des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCMG) veröffentlicht. Becker Büttner Held stand der Expertenkommission erneut beratend zur Seite.

Der Musterkodex nimmt zahlreiche Anregungen von BBH – zum Beispiel:

  • Regelungen zu Gastrechten im Aufsichtsrat,
  • Fortbildungsmöglichkeiten für Aufsichtsratsmitglieder,
  • Kontrollmöglichkeiten des Aufsichtsrates im Konzern,
  • zu Inhalt und Umfang der Berichtspflichten des Aufsichtsrates gegenüber der entsendenden Kommune, aber auch
  • zur sinnvollen Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer übernommen

– auf, die bei Umsetzung durch die kommunalen Unternehmen in ihren Satzungen oder Gesellschaftsverträgen zu praktikablen Lösungen im Spannungsfeld von Kommunal- und Unternehmensinteressen führen werden. Dies gilt insbesondere bei der Wahrnehmung des Mandats des kommunalen Aufsichtsratsmitglieds.

Anwenden, aber wie: Individuelle Lösungen

Good Governance und verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen sind für Staat und Gesellschaft von besonderer Bedeutung. In der aktuellen Debatte um eine leistungsfähige kritische Infrastruktur und Versorgungssicherheit in Deutschland rückt auch die Rolle öffentlicher Unternehmen in den Fokus.

Eine gute Governance und Führung bei öffentlichen Unternehmen und der öffentlichen Hand als Gesellschafter sind zentrale Voraussetzungen für eine bestmögliche Erbringung öffentlicher Aufgaben. Gerade weil die aktuellen Krisenzeiten so intensiv und herausfordernd sind, ist jetzt ein sehr guter und wichtiger Zeitpunkt, dass Kommunen, Städte und Bundesländer neue Public Corporate Governance Kodizes einführen und bestehende Regelwerke evaluieren.

Es ist fraglich, ob der D-PCGM die Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unabhängig von Größe und Komplexität der kommunalen Gesellschaften sicherstellen kann, indem bürokratische Mechanismen auferlegt werden.

Ein Weg könnte sein, den D-PCGM an die individuellen Bedürfnisse des Einzelfalls anzupassen und in die Kommunikationsstrategie zwischen Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung einzubetten.

Ansprechpartner*innen: Tobias Sengenberger/Dr. Philipp Bacher

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