Mehr-Mindermengenabrechnung 2009: Das Ende der Geduld

Man kann es durchaus als letzte Warnung verstehen: Gasnetzbetreiber, die für das Jahr 2009 ihre zu viel oder zu wenig ausgespeisten Mengen noch nicht abgerechnet haben, bekommen in diesen Tagen Post von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA fragt nach dem Stand der Abrechnung, und zwar mit knapp bemessener Frist für die Antwort. Erste Schreiben dieser Art hat die Behörde Anfang des Monats versandt. Weitere werden folgen.

Dieses Vorgehen ist nicht verwunderlich: Im Monitoringbericht zur GABi Gas hatte die BNetzA eine härtere Gangart sowohl gegen die Netzbetreiber angekündigt, die bislang keine Abrechnung der Mehr- und Mindermengen durchgeführt haben, aber auch gegen die, deren Standardlastprofil-Anwendung zu hohen Abweichungen führt.

Netzbetreiber sind nach § 25 GasNZV 2010 verpflichtet, die Mehr- bzw. Mindermengen, die durch die Abweichung zwischen allokierten Gasmengen und der tatsächlichen Ausspeisung bei dem Letztverbraucher entstehen, jährlich mit den Transportkunden abzurechnen. Die hieraus resultierenden Ausgaben (Mehrmenge) oder Einnahmen (Mindermenge) muss der Ausspeisenetzbetreiber dann mit dem Marktgebietsverantwortlichen verrechnen. Zwar nennt das Gesetz keinen konkreten Zeitpunkt, aber trotzdem ist klar, dass die Abrechnungen für 2009 eigentlich schon hätten durchgeführt werden müssen.

Häufigster Grund für die fehlende Abrechnung ist jedoch, dass die Datenbasis des Gaswirtschaftsjahres (2008/2009) noch nicht endgültig geklärt ist. Teilweise laufen noch Clearing-Verhandlungen zwischen Netzbetreiber, Marktgebietsverantwortlichen, den beteiligten Bilanzkreisverantwortlichen und Transportkunden. Nachteilig und zeitraubend ist dabei, dass weder die GABi Gas noch die KoV III einen Datenclearing-Prozess beschreiben.

Trotzdem sollten Netzbetreiber die letzte Warnung der BNetzA jetzt ernst nehmen. Die Anfrage sollte fristgerecht beantwortet werden, und die Antwort sollte die Verzögerungsgründe sowie die geplanten Schritte zur Umsetzung der Abrechnung enthalten.

Die Einzelheiten für die Durchführung einer Abrechnung können dem Leitfaden „Mehr-/ Mindermengenabrechnung“ von BDEW/VKU entnommen werden.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Christian Thole

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