Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff: Die letzte Hürde für die Verlängerung scheint genommen
Was lange währt, könnte jetzt endlich gut werden. Die Studie über die Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor und mögliche Fördermaßnahmen für Erd- und Flüssigkraftstoff, die das Bundesfinanzministerium (BMF) beim Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Auftrag gegeben hatte, sieht positiv aus. Am 15.12.2015 hat das BMF diese Studie an den Finanzausschuss des Bundestages weitergeleitet. Das BMF hatte die Entscheidung über die Verlängerung der am 31.12.2018 auslaufenden Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff von den Aussagen der Studie abhängig gemacht. Betreiber von Erdgastankstellen, überwiegend Stadtwerke, warten händeringend auf eine Verlängerung. Anderenfalls ist für viele der Ausstieg aus der Strategie „Erdgasmobilität“ beschlossene Sache.
Ifeu-Studie als positives Signal für Erdgas als Kraftstoff
Die Studie lässt sich im Ergebnis als klares Bekenntnis für eine Verlängerung der Ermäßigung für Erdgaskraftstoff interpretieren. Nach den Aussagen des Heidelberger Instituts wächst bei Fortgeltung des ermäßigten Steuersatzes der Fahrzeugbestand mit CNG-Antrieb (CNG = Compressed Natural Gas, also komprimiertes Erdgas) bis zum Jahr 2030 von derzeit rund 100.000 auf 600.000 Fahrzeuge. Dahinter bleibt der erwartete Anstieg von LPG-betriebenen Fahrzeugen (LPG = Liquefied Petroleum Gas, also flüssiges sog. Autogas, ein Abfallprodukt aus Raffinerieprozessen) von derzeit 500.000 auf 700.000 zurück.
Vorteil CNG gegenüber LPG
Überhaupt sieht die Studie beim CNG-Antrieb mehr Potential als beim LPG-Antrieb. Denn Ersterer biete über die Option der Beimischung von Biomethan ein erhöhtes CO2-Einsparpotential. Darüber hinaus ergebe sich der LPG-Bestand aus Umrüstungen größerer und älterer Fahrzeuge mit zumeist höherem Verbrauch und schlechterem Emissionsverhalten. Demgegenüber würden CNG-Fahrzeuge neu gekauft und entsprächen daher dem aktuellen Stand der Technik in puncto Effizienz und Klimaschutz.
Erdgas und Autogas weiter gleich zu behandeln, empfiehlt sich daher nach Einschätzung des ifeu jedenfalls insoweit nicht, als die Förderung von LPG-Kraftstoff abgeschmolzen werden sollte. Hierfür spricht vor allem auch ein Blick auf die Steuerausfälle, die zu erwarten sind, wenn die Ermäßigung bei Erd- und Flüssiggas als Kraftstoff unter Zugrundelegung moderaten bzw. starken Wachstums im Fahrzeugbestand fortgeführt wird. Nach der Studie beträgt dieser Steuerausfall über 6 Jahre bei leicht wachsendem Fahrzeugbestand in beiden Kategorien rund 785 Mio. Euro, die jedoch zu 77 Euro aus der Begünstigung von LPG resultieren. „Eine Fokussierung auf CNG würde die Steuerausfälle bei voller Besteuerung von LPG ab 2019 im mittleren Szenario (Anm.: moderates Wachstum im Fahrzeugbestand) dagegen auf gut 188 Mio. Euro und im hohen Szenario (Anm.: starkes Wachstum auf 1,3 Mio. LPG- und 900.000 CNG-Fahrzeuge im Jahr 2030) auf etwa 469 Mio. Euro begrenzen.“
Steuerermäßigung als erster Schritt
Das ifeu macht aber auch deutlich, dass die weitere Energiesteuerbegünstigung nur ein Baustein sein kann, um Gasfahrzeugen zu einer deutlich höheren Marktdurchdringung zu verhelfen. Zusätzlich sollten Informationsdefizite abgebaut und Anreize, wie zum Beispiel im Ausland bereits bewährte Kaufprämien, eingesetzt werden. Zusätzlich gefördert werden sollte auch das Marktsegment der Nutzfahrzeuge, die mit LNG (Liquefied Natural Gas, also flüssiges Erdgas) betrieben werden und im Übrigen die gleichen Klima- und Effizienzvorteile wie CNG aufweisen. Hier seien neben einer längeren steuerlichen Ermäßigung auch weitere Förderprogramme für die Marktreife dieser Antriebe erforderlich.
Die Gegenfinanzierung der Verlängerung der Steuerermäßigung könne über eine geringe Umlage auf die Energiesteuer bei Benzin und Diesel erfolgen.
Als „kleiner Kritikpunkt“ an den Berechnungen in der Studie ist anzumerken, dass im „Ausstiegs-Szenario“, also im Falle fehlender Anreize und dem damit verbundenen Schrumpfen des Marktes, ebenfalls nicht unwesentliche Steuerausfälle zu erwarten sind, und zwar nicht nur im Energiesteuerbereich. Dies sollte ergänzend berücksichtigt werden.
Sollten die Aussagen aus dem Gutachten die Politik – allen voran das BMF – überzeugen, so dürfte die Verlängerung der Steuerermäßigung, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zeitnah verabschiedet werden. Dies wäre das lang ersehnte, aber auch dringend erforderliche Signal für die bis heute schrumpfende Zahl von Erdgas-Tankstellenbetreibern, aber auch für Autohersteller und Kunden. Und damit vermutlich die Rettung einer ganzen Branche.
Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Erik Ahnis/Niko Liebheit