Öfter mal was Neues: behördlicher Zwang zur Erhöhung von Wasserentgelten?

(c) BBH
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Von Seiten der Kartellbehörden wurde in der Vergangenheit oft angemahnt, dass die Preise einzelner Wasserversorgungsunternehmen zu teuer sind. Entgegen diesen allgemeinen Preissenkungsbestrebungen der Kartellbehörden haben die Aufsichtsbehörden einzelner Bundesländer erkannt, dass die in der Wasserversorgung erhobenen Entgelte oftmals nicht einmal kostendeckend sind. Angeordnete Gebührenerhöhung heißt der neue Trend. Mehr darüber erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter. Ob zukünftig die EU darüber entscheidet, wie viel Wasser Sie für einen Toilettenspülgang verbrauchen, verraten wir Ihnen übrigens ebenso.

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Beate Kramer

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