4. Sitzung des Interessenkreises Stromerzeugung
Der Bundestag hat in der Nacht zum 17. November die Strom- und Gaspreisbremse bis zum 31. März 2024 verlängert. Die Fortführung soll eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen und stabilisierend auf den Markt wirken. Die Notwendigkeit wird von vielen Experten bezweifelt. Bringt die Verlängerung also mehr Aufwand als Nutzen? Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist nunmehr überfällig aus vielen Gründen – auch und gerade im Strommarkt werden die EE-Ziele ohne wasserstofffähige Kraftwerke nicht erreicht werden können. Oder ist diese Hoffnung angesichts des Urteils des BVerfG vom 15.11.2023 und seinen Auswirkungen auf die Transformation der Stromerzeugung bereits zerstoben? Fallen am Ende gar die Preisbremsen unter dem Diktum des BVerfG?
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Folgenden Termin bieten wir an:
14.12.2023/online.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Hinkfoth gerne zur Verfügung.
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