Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG auf Änderung der Eigenkapitalzinssätze (Webinar)
Soweit Sie sich an der Beschwerde gegen das Vorgehen der BNetzA beteiligen wollen und bislang noch keinen Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG gestellt haben, müsste dieser jedoch nachgeholt werden. Denn mit den einzulegenden Beschwerden werden wir beantragen, die BNetzA zum Erlass der beantragten Änderungsentscheidungen zu verpflichten. Ohne einen Antrag – und hieran anknüpfend eine ablehnende Entscheidung der Behörde – würde sich die Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsbeschwerde indes als unzulässig erweisen und vom OLG Düsseldorf allein aus diesem Grund zurückgewiesen.
Um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, bieten wir Ihnen die kostenlose Teilnahme an unseren BBH-Webinaren an. In diesem Webinar werden wir Ihnen – neben der Beurteilung der Vorgehensweise der BNetzA und der Erläuterung möglicher Handlungsoptionen – insbesondere auch das Verhältnis zu laufenden (Beschwerde-) Verfahren zur Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsperiode erläutern und Ihnen zudem die Gelegenheit geben, die aus Ihrer Sicht offenen Fragen mit uns zu erörtern.
Folgende Termine bieten wir an:
04.06.2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und
10.06.2024, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.