Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG auf Änderung der Eigenkapitalzinssätze (Webinar)


Termin Details


Soweit Sie sich an der Beschwerde gegen das Vorgehen der BNetzA beteiligen wollen und bislang noch keinen Antrag nach § 29 Abs. 2 EnWG gestellt haben, müsste dieser jedoch nachgeholt werden. Denn mit den einzulegenden Beschwerden werden wir beantragen, die BNetzA zum Erlass der beantragten Änderungsentscheidungen zu verpflichten. Ohne einen Antrag – und hieran anknüpfend eine ablehnende Entscheidung der Behörde – würde sich die Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsbeschwerde indes als unzulässig erweisen und vom OLG Düsseldorf allein aus diesem Grund zurückgewiesen.

Um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, bieten wir Ihnen die kostenlose Teilnahme an unseren BBH-Webinaren an. In diesem Webinar werden wir Ihnen – neben der Beurteilung der Vorgehensweise der BNetzA und der Erläuterung möglicher Handlungsoptionen – insbesondere auch das Verhältnis zu laufenden (Beschwerde-) Verfahren zur Eigenkapitalverzinsung für die 4. Regulierungsperiode erläutern und Ihnen zudem die Gelegenheit geben, die aus Ihrer Sicht offenen Fragen mit uns zu erörtern.

Anmeldung

Folgende Termine bieten wir an:

04.06.2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und

10.06.2024, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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