Antragsverfahren für die kostenlose Zuteilung im Europäischen Emissionshandel für die 2. Hälfte der 4. Handelsperiode: Worauf kommt es an?
Im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ist es wieder einmal soweit: Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen für die Emissionszertifikate, die ihnen noch kostenlos zugeteilt werden, ihren Antrag vorbereiten.
Dieses Mal geht es um die 2. Hälfte der 4. Handelsperiode, also die Zuteilung für die Jahre 2026 bis 2030. Die nicht verlängerbare Abgabefrist ist auf den 21.06.2024 festgesetzt. Viele haben schon routiniert damit begonnen, die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bereitgestellten Antragsformulare zu befüllen.
Aber Vorsicht!
Viel hat sich gegenüber der letzten Antragsrunde geändert, z. B. die jetzt geforderten ökologischen Gegenleistungen, die geänderten Benchmarkdefinitionen, ein geänderter Anwendungsbereich des EU-ETS. All dies will bei der jetzigen Antragstellung berücksichtigt sein. Auch nach der ersten Info-Veranstaltung der DEHSt sind noch etliche Fragen offen.
Damit Sie bei der Antragstellung keine teuren Fehler machen, laden wir Sie herzlich ein zu unserem Webinar.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
07.05.2024, 10:00–12:30 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Richter gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.