CO2-Kostenaufteilungsgesetz – kurz und knapp (Webinar)


Termin Details


Zum 1.1.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft treten. Aus diesem Gesetz folgen neue Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft als Vermietende sowie die Brennstofflieferanten.

Der Gesetzgeber sieht in dem CO2-KostAufG vor, dass die CO2-Kosten, zwischen Vermietenden und Mietenden entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes verteilt werden sollen. Die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind seit 1.1.2021 Teil des Gas- oder Wärmepreises und als solche bisher vollständig von den Mietenden über die Heizkostenabrechnung zu tragen. Diese Kostenverteilung bricht der Gesetzgeber nun auf, indem er ein eigenes System zur Verteilung der CO2-Kosten schafft. Bei Wohngebäuden soll ab dem Jahr 2023 eine anteilige Aufteilung zwischen Vermietendem und Mietendem ausgehend von dem CO2-Bedarf des Gebäudes erfolgen, sog. Stufenmodell. Bei Nichtwohngebäuden ist eine hälftige Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietendem und Mietendem vorzunehmen.

Damit dieses System umgesetzt werden kann, enthält das CO2-KostAufG einige Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft sowie die Brennstofflieferanten. Dadurch sollen die Vermietenden zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen sowie die Mietenden zu energieeffizientem Verhalten angereizt werden.

In der Umsetzung dieser CO2-Kostenteilung hat der Vermietende nicht nur die Kohlendioxidkosten für die jeweiligen Anteile zu ermitteln, sondern auch die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den jeweiligen Mietenden gesondert abzurechnen. Damit diese Angaben möglich sind, hat der Brennstofflieferant nach dem CO2-KostAufG im Rahmen der Abrechnungen weitere Informationen zuzuliefern.

In unserem Webinar bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das CO2-KostAufG und stellen Ihnen die Verpflichtungen vor, die aus dem Gesetz für Brennstofflieferanten sowie die Immobilienwirtschaft folgen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

23.2.2023/Webinar und
21.4.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Tanja Hohn gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

22 Juli

Der BBH-Blog verabschiedet sich in die Sommerpause

Den Beginn der parlamentarischen Sommerpause nehmen wir bekanntlich gerne als Anlass, den aktuellen „Wasserstand“ abzulesen sowie einen kurzen Blick in die Zukunft, sprich die zweite Hälfte des Jahres zu werfen – also auf das, was auf die politischen Entscheider*innen und...

21 Juli

„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit...