Das Energiedienstleistungsgesetz – Anforderungen an das Wiederholungsaudit (Webinar)
Wir freuen uns, Sie heute zum nächsten digitalen Treffen des KlimAK im Flash-Format einzuladen.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gibt es vor: Alle nicht KMU müssen seit 2015 ein Energieaudit durchführen und alle vier Jahre wiederholen. Die Frist endet somit für viele Unternehmen am 5.12.2023. Ziel des Gesetzes ist es, dass der Primärenergieverbrauch gesenkt wird und sich somit der Ausstoß klimaschädlicher Gase verringert. Im Rahmen der im Audit vorgesehenen Vor-Ort-Begehungen werden Einsparpotenziale in den Unternehmen identifiziert und wirtschaftlich bewertet. Abschließend erhält das Unternehmen einen Maßnahmenplan für die konkrete Umsetzung. Somit können Sie gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise auch kurzfristig Energiekosten senken.
Das Audit nach DIN 16247 bildet aber auch die Grundlage zur Erstellung einer Klimabilanz und der abschließenden Ableitung von strategischen Maßnahmen auf dem Weg Ihres Stadtwerks in die Klimaneutralität.
Ein gut durchgeführtes Energieaudit ist somit nicht nur eine Pflicht, sondern bietet auch die Chance, Bausteine zum CO2-freien Unternehmen zu identifizieren.
Folgenden Termin bieten wir an:
17.2.2023/Webinar
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Gundermann gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.