Das Marktstammdatenregister – Rechtssicherer Umgang mit den neuen Pflichten


Termin Details


Zum 1.7.2017 ist von der Bundesnetzagentur die vollständige Inbetriebnahme des neuen Marktstammdatenregisters (MaStR) angekündigt. Das Bundeskabinett hat hierzu bereits im März 2017 eine Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) beschlossen, die parallel in Kraft tritt. Diese dient der Umsetzung des MaStR als – so die Verordnungsbegründung wörtlich – „Das zentrale Register der Energiewirtschaft“.

Registrierungspflichtig sind zukünftig – neben Netzbetreibern – alle anderen wesentlichen Marktakteure (z.B. Messstellenbetreiber, Lieferanten und Bilanzkreisverantwortliche sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern). Netzbetreiber müssen sich bereits vor dem vollständigen Start des Registers, ab Mai 2017, registrieren und werden zudem zu Prüfungen der im MaStR hinterlegten Daten verpflichtet sein.

In unserem Seminar stellen wir die Inhalte des Registers und die neuen Anforderungen umfassend vor. Das Seminar richtet sich schwerpunktmäßig an Netzbetreiber (auch Betreiber geschlossener Verteilernetze), behandelt jedoch auch die Pflichten aller anderen Marktakteure.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weiterer Termin:

24.5.2017/Köln,
8.6.2017/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...