Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des Gesetzes, der von dem ursprünglichen Gesetz abgespalten worden war („Solarpäckchen“), war bereits Ende letzten Jahres beschlossen worden und zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Das neue Solarpaket sieht Verbesserungen für alle Solaranlagen vor – von der Balkonanlage bis zur großen Agri-PV-Freiflächenanlage. Das Gesetz enthält aber nicht nur solarspezifische Regeln, sondern auch eine Reihe von Neuerungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen allgemein. So betrifft das Gesetz den Netzanschluss, die Meldepflichten und Sanktionen sowie die Rahmenbedingungen für die Förderung. Auch die dezentrale Stromerzeugung (Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) wird neu geregelt. Das Solarpaket ändert neben dem EEG zudem eine Reihe weiterer Gesetze. Dazu zählen u.a. das EnWG (u.a. mit Änderungen zu Netzanschlussregeln und zur Stromkennzeichnung), das EnFG sowie Regeln im Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen onshore und offshore.

Änderungen durch den Bundestag auf den letzten Metern

Der Bundestag hat wesentliche Teile der Entwürfe des BMWK und der Bundesregierung übernommen. Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf vom Oktober letzten Jahres wurden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens über den Bundestag aber noch einige wichtige Änderungen eingefügt. Diese haben einerseits Verbesserungen für Anlagenbetreiber mit sich gebracht, andererseits aber auch Beschränkungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. Hierzu ein kurzer Überblick zu wichtigen Neuerungen.

Netzanschluss

Bei den Regelungen zum Netzanschluss wird klargestellt, dass diese auch für die Erweiterung und die Änderung von Anschlüssen gelten. Darüber hinaus wird die Privilegierung zum Netzanschluss für Kleinanlagen zukünftig auch auf Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 kWp erstreckt, die sich auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss befinden.

Die umstrittene Regelung zur Duldungspflicht für Grundstückseigentümer zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist im Gesetzgebungsverfahren nunmehr stark eingeschränkt worden und gilt zukünftig nur für Grundstücke der öffentlichen Hand. In einer Entschließung des Bundestages heißt es allerdings, dass im Hinblick auf private, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eine Beschleunigung und Vereinfachung der Netzanschlüsse angestrebt wird. Hierzu soll noch im 1. Halbjahr 2024 ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Förderung für Solaranlagen

Für Solar-Auf-Dach-Anlagen wird die Ausschreibungsgrenze auf 750 KW abgesenkt. Installationen ab dieser Leistung müssen also künftig für eine finanzielle Förderung nach dem EEG einen Zuschlag bei der BNetzA erwerben. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsmengen für Solaranlagen auf Gebäuden deutlich erhöht.

Im Hinblick auf Freiflächenanlagen soll die Leistungsgrenze für zulässige Gebote von 20 auf 50 MW angehoben werden, nachdem die Grenze im Jahr 2023 ausnahmsweise bei 100 MW gelegen hatte. Für alle Freiflächenanlagen außer den besonderen Solaranlagen (mit Zuschlag oder in der gesetzlichen Vergütung) werden künftig besondere Naturschutzkriterien aufgestellt. Diese sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausschreibungen; bei einem Verstoß gegen die Kriterien kann eine Sanktion durch den Netzbetreiber verhängt werden. Damit werden neue Nachweis- und Prüfpflichten für die betroffenen Akteure eingeführt.

Verbesserungen für Speicher

Bei Speichern zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen flexiblere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Regelungen erscheinen auf den ersten Blick eher komplex, sodass fraglich ist, welche Bedeutung sie in der Praxis tatsächlich gewinnen können.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock / Jens Vollprecht / Andreas Große / Dr. Wieland Lehnert / Christoph Lamy

PS: Wenn Sie sich für das Thema interessieren, besuchen Sie gerne unser Webinar: Das Solarpaket I – Neuerungen für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber am Donnerstag, 6.6.2024, 9.30–12.30 Uhr.

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