Das Marktstammdatenregister – rechtssicherer Umgang mit den neuen Pflichten


Termin Details


Am 1.7.2017 ist Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Ursprünglich sollte zeitgleich auch das Marktstammdatenregister (MaStR) selbst vollständig in Betrieb genommen werden. Nun kündigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Webseite an, dass sich die Inbetriebnahme des MaStR verzögert.

  • Was bedeutet diese Verzögerung für Ihr Unternehmen?
  • Welche Pflichten aus der MaStRV können oder müssen trotz der Verzögerung bereits erfüllt werden – und auf welche Art und Weise?
  • Wie hat eine ordnungsgemäße Registrierung von EEG- und KWKG-Anlagen zu erfolgen?

Mit dem Seminarangebot möchten wir Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen der Verzögerung auf Netzbetreiber und Anlagenbetreiber verschaffen. Außerdem stellen wir Ihnen die Inhalte des Registers und die Anforderung an Ihr Unternehmen umfassend und im Detail vor. Die sich aus der Verzögerung ergebenden Fragen sowie erste Erfahrungen aus den Netzbetreiberregistrierungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

Das Seminar bieten wie folgt an:

5.9.2017/Hamburg,
14.9.2017/Stuttgart,
18.10.2017/Köln.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...