Das Vergaberecht 2018 – Grundlagen & aktuelle Entwicklungen


Termin Details


Am 18.04.2016 ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts das Vergaberecht oberhalb der Schwellen in Umsetzung der 2014 verabschiedeten neuen Richtlinien grundlegend neu geordnet worden. Gegenstand der Reform war nicht nur die Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH, etwa im Bereich der In-House-Geschäfte oder der Vertragsänderungen, sondern auch die schrittweise verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe, die Einführung neuer Verfahrensarten und vieles mehr. Auch Konzessionen, namentlich Dienstleistungskonzessionen, wurden nunmehr durch die Schaffung der Konzessionsvergabeverordnung umfänglich dem Vergaberecht unterstellt, wobei es hier eine Reihe von Ausnahmen gab.

Nunmehr liegen bereits einige Erfahrungen mit den neuen Vorschriften vor, die auch in der Rechtsprechung ihren Niederschlag gefunden haben. Die elektronische Vergabe wird am 18.10.2018 für alle Auftraggeber zur Verpflichtung erhoben werden. Inzwischen liegt auch die Unterschwellenvergabeordnung vor, die die VOL/A ablösen wird.

Mit unserem Grundlagenseminar zum Vergaberecht möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich umfassend über das Vergaberecht zu informieren und Ihre Vergaben sowohl unterhalb als auch oberhalb der Schwellen rechtssicher zu gestalten. Wir setzen uns u. a. mit den Themen aus nachstehender Agenda auseinander. Das Seminar richtet sich in erster Linie an Stadtwerke, durchaus aber auch an andere kommunale Unternehmen sowie Kommunen und andere Dienstleister, die Dienst-, Liefer-, Bau- oder Konzessionsaufträge vergeben möchten.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

14.3.2018/München,
14.5.2018/Köln,
28.6.2018/Hamburg,
20.9.2018/Erfurt,
16.10.2018/Stuttgart und
13.11.2018/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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