Die Besondere Ausgleichsregelung und die Entwicklung des europäischen und nationalen Rechtsrahmens
Der Gesetzgeber hat die Besondere Ausgleichsregelung mit dem EEG 2017 zwar nicht umfassend geändert. Dies heißt aber nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben zur EEG-Umlagebegrenzung an Bedeutung verloren haben; das Gegenteil ist der Fall: Es zeichnet sich ab, dass die Besondere Ausgleichsregelung in Zukunft die zentrale Regelung für Energiekostenentlastungen sein wird. Entfällt die Privilegierung, hat das gravierende Konsequenzen nicht nur für die EEG-Umlage, sondern auch für Netzentgeltbestandteile (derzeit die KWK-Umlage).
Darüber hinaus zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass die Rolle der Europäischen Kommission gewichtiger wird; nicht zuletzt, weil für die Kalenderjahre ab 2021 neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) formuliert werden müssen.
Mit unserer Veranstaltung wollen wir Sie fachübergreifend zur EEG-Umlagebegrenzung Stand jetzt und in Zukunft informieren. Wir freuen wir uns besonders auf unsere Gastreferenten der Europäischen Kommission und vom Umweltbundesamt.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
15.1.2018/Berlin,
18.1.2018/Köln.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.