Die EEG-Abrechnung 2023 (Webinar)
Wie jedes Jahr ist es spätestens mit der zum Jahreswechsel anstehenden EEG-Jahresendabrechnung wieder Zeit, sich intensiv mit den Voraussetzungen und der Höhe der EEG-Förderung zu beschäftigen. Denn eine fehlerhafte Berechnung der EEG-Förderung kann erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Dies betrifft sowohl Netzbetreiber, die für die Abrechnung der EEG-Vergütungen gegenüber den Anlagenbetreibern zuständig sind, als auch Anlagenbetreiber, die die EEG-Vergütungen geltend machen.
Mit unserem Webinar „Die EEG-Abrechnung für das Jahr 2023“ möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die EEG-Abrechnung für das Jahr 2023 vorzubereiten sowie allgemein Ihre Kenntnisse für alle laufenden Abrechnungsfragen im EEG auf den aktuellen Stand zu bringen. Nach einer Einführung zu den aktuellen Entwicklungen im EEG und einer kurzen Darstellung zu den Grundlagen der EEG-Abrechnung wird sich das Webinar im Wesentlichen auf Spezialfragen und aktuelle Entwicklungen konzentrieren und deren Auswirkungen praxisgerecht aufbereiten. Dabei werden wir im Schwerpunkt auf das EEG 2023 und seine inzwischen in Kraft getretenen Änderungen eingehen, aber auch die für die Abrechnung relevanten Bereiche zu Messung und technischen Einrichtungen eingehen. Aktuelle Entwicklungen werden wir kurzfristig berücksichtigen, insbesondere die vom Bundeskabinett beschlossenen und voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tretenden Änderungen durch das sog. Solarpaket I. Zudem gehen wir, wie gewohnt, auf die im Laufe des Jahres ergangenen Entscheidungen der Gerichte und der Clearingstelle EEG | KWKG ein und ziehen Ableitungen für die Praxis von Verteilnetzbetreibern und Anlagenbetreibern.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
17.10.2023/Webinar,
02.11.2023/Webinar,
20.11.2023/Webinar und
07.12.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.