Die Rolle des Netzbetreibers in der Übererlösabschöpfung nach dem Strompreisbremsengesetz (Webinar)


Termin Details


Bereits zum 31.3.2023 müssen die Verteilnetzbetreiber (VNB) die Stromerzeugungsanlagen, die an ihr Netz angeschlossen sind und in den Anwendungsbereich des Strompreisbremsengesetz (StromPBG) fallen, an die Übertragungsnetzbetreiber melden. Dies ist eine der neuen Pflichten, die sich aus der Rolle der Netzbetreiber in der Überschusserlösabschöpfung ergibt.

Mit der Überschusserlösabschöpfung sollen die für die Entlastung der Verbrauchsseite erforderlichen Finanzmittel aus der Stromwirtschaft selbst generiert und über einen privatwirtschaftlichen Wälzungsmechanismus innerhalb der Stromwirtschaft zu einem in sich geschlossenen Finanzkreislauf miteinander verbunden werden. Dieser Wälzungsmechanismus ähnelt dem Mechanismus, wie er bis zum 30.6.2022 für die Erhebung der EEG-Umlage angewandt wurde. Grundsätzlich werden Übererlöse aus allen Erzeugungsanlagen, insbesondere Erneuerbare-Energien-Anlagen, abgeschöpft. Nicht erfasst werden nach dem StromPBG u.a. Gas- und Steinkohlekraftwerke, Biomethananlagen und Anlagen unter
1 Megawatt.

Im Rahmen der Abwicklung der Überschusserlösabschöpfung ist der VNB als Bindeglied zwischen Anlagenbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein wichtiger Akteur. Zwar sind die Pflichten der Netzbetreiber nicht so umfangreich wie im EEG-Ausgleichsmechanismus, worauf die Netzbetreiberverbände im Gesetzgebungsverfahren hingewirkt hatten. Gleichwohl verbleiben auch bei der Überschusserlösabschöpfung zahlreiche Verwaltungs- und Mitteilungspflichten für die Netzbetreiber. So muss der Anschlussnetzbetreiber die „Übererlöse“ der Stromerzeuger separiert vereinnahmen und an den ÜNB abführen. Mit den Zahlungspflichten sind umfangreiche Mitteilungspflichten zwischen Erzeugungsanlagenbetreibern, Netzbetreibern und ÜNB verbunden. Zudem bestehen Mitteilungspflichten gegenüber der BNetzA, die dann unter bestimmten Voraussetzungen auch Sanktionen durchsetzen kann.

Die neuen Pflichten für Netzbetreiber und die damit einhergehenden Herausforderungen bei der Abwicklung der Überschusserlösabschöpfung möchten wir in unserem zweistündigen Webinar ausführlich vorstellen und analysieren. Dabei werden wir auch übertragbare Erfahrungen aus der Abwicklung der EEG-Umlage berücksichtigen. Abschließend werden wir praktische Ableitungen für die Abwicklung der Erlösabschöpfung darstellen und in einem Exkurs darauf eingehen, inwiefern die VNB selbst von der Entlastungsseite Gebrauch machen können.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

14.3.2023/Webinar und
20.3.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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