Digitale Barrierefreiheit 2.0 – Pflichten des BFSG für Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber und den Vertrieb (Webinar)
Die neuen Barrierefreiheitsanforderungen werden demnach künftig nicht nur für Websites und Apps gelten, die zum Abschluss oder zur Anbahnung von Verträgen gegenüber Verbrauchern genutzt werden, sondern sie gelten auch für weitere Produkte und Dienstleistungen mit Relevanz für Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Dienstleister und den sonstigen Vertrieb. Hierzu gehören neben einigen Selbstbedienungsterminals, auch Dienstleistungen und Produkte im Personenbeförderungs- und Telekommunikationsbereich. Werden die Vorgaben des BFSG nicht eingehalten, drohen Bußgelder und andere Sanktionen, weshalb das Thema zeitnah in Angriff genommen werden sollte.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
Mittwoch, 05.06.2024, 10:00 – 12:00 Uhr
Montag, 17.06.2024, 10:00 – 12:00 Uhr.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Hannah Korte gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.