Dynamische Tarife – Pflicht und Kür (Webinar)
Aktuell verpflichtet der Gesetzgeber Stromlieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Ab 2025 gilt diese Verpflichtung für alle Stromlieferanten unabhängig von der Kundenanzahl (vgl. § 41a Abs.2 EnWG). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Monitoringberichts bereits angefangen, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen.
Der Gesetzgeber definiert als dynamischen Tarif in § 3 Nr. 31b EnWG einen Stromliefervertrag „der die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte in den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes widerspiegelt.“ Der Kunde zahlt also den im Zeitpunkt der Entnahme jeweils geltenden Spotmarktpreis.
Auch unabhängig von der gesetzlichen Pflicht zum Angebot eines dynamischen Tarifs werden im Bereich „SLP-Kunden“ zunehmend Tarife angeboten, bei denen der Kunde Energie nicht zu einem festen (statischen) Preis bezieht, sondern sich der Energiepreis an kurzfristigen Entwicklungen des Marktes ausrichtet. Lohnt es sich hierauf mit einem eigenen Produkt zu reagieren? Was ist zulässig? Was ist zu beachten?
Im Rahmen des Webinars möchten wir mit Ihnen Pflicht und Kür des Themas „dynamische Tarife“ näher beleuchten. Was ist ein dynamischer Tarif? Welche Vorteile und welche Risiken birgt ein dynamischer Tarif für den Kunden? Zudem werden wir auf die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung und die neuen Informationspflichten für Stromlieferanten im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen eingehen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
31.1.2024/Webinar,
18.3.2024/Webinar und
17.4.2024/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.