Einführung des 24-stündigen Lieferantenwechsels – Handlungsbedarf für alle Marktrollen (Webinar)


Termin Details


Es wird ernst: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt die Weichen für die Einführung des werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden (LFW24). Am 14.02. hat die BNetzA ein entsprechendes Festlegungsverfahren eingeleitet (die Unterlagen finden sie hier), zu dem bis zum 20.04.2023 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht. Dieses Festlegungsverfahren, mit dem eine zentrale Anforderung aus Brüssel umgesetzt wird, führt einmal mehr zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Marktkommunikation im Stromsektor.

Wesentliche Neuerungen sind u. a.:

  • Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten soll entfallen, stattdessen erfolgt die Verteilung eines Stammdatums durch den jeweiligen Verantwortlichen,
  • Abschaffung der asynchronen Bilanzierung,
  • umfassende Überarbeitung der Prozessvorgaben in GPKE, WiM und MPES – Schaffung gleichlaufender Prozesse für Verbrauch und Erzeugung (soweit gesetzlich zulässig),
  • Aufteilung der GPKE in 4 und der WiM in 2 Teilprozessbeschreibungen, um größere Übersichtlichkeit zu schaffen,
  • strukturelle Neuordnung des Datenaustauschs bei der Lieferanmeldung, u. a. Trennung der Übermittlung von für die Netznutzung und Bilanzierung relevanter Daten vom eigentlichen Anmeldeprozess,
  • Einführung eines gesonderten Stammdatenaustauschprozesses für Zwecke der Bilanzkreistreue,
  • Einführung eines dem Lieferantenwechsel vorgeschalteten Prozesses zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall,
  • ggf. Etablierung einer Informationsbereitstellung in Richtung des Anschlussnutzers über wichtige Parameter seiner Netzanschlusssituation durch den Netzbetreiber,
  • Neufassung von Prozessen zur Bestellung/Beendigung der Blindarbeitsabrechnung sowie
  • Anpassung des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrags.

Bis zum 20.04.2023 besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die BNetzA beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.04.2025 für verbindlich zu erklären. Bezüglich der konsultierten Änderungen am Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag ist ein Inkrafttreten zum 01.04.2024 angedacht.

Wir nehmen die Verfahrenseinleitung zum Anlass, Ihnen in einer zweistündigen Webinar-Veranstaltung erste Einblicke in die von der Behörde konsultierten Vorschläge zu geben.

Anmeldelink

Folgende Termine bieten wir an:

14.3.2023/Webinar,
20.3.2023/Webinar und
28.3.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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