Fördermöglichkeiten nach der BEG (Webinar)

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Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden Förderprogramme zunehmend bedeutsamer, für Manche sogar existentiell. Aktuell plant die Bundesregierung parallel zu dem am 19.4.2023 beschlossenen Entwurf zur Änderung des GEG auch die BEG erneut zu überarbeiten. Hintergrund ist die finanzielle Abfederung der geplanten Pflicht zur Nutzung von 65 % Erneuerbarer Energien Wärme bei neuen Heizungen ab dem 1.1.2024.

Die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG), die Förderrichtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) schreiben hier bereits eine Erfolgsgeschichte: Während die Zahl der bewilligten Förderanträge nach der BEG jährlich steigt, hat der Bund für die Förderung der Gebäudesanierung im Jahr 2023 ein Budget von 13 Milliarden Euro vorgesehen.

Seit ihrem Start im Jahr 2021 wurde die Förderrichtlinie mehrfach angepasst. Zuletzt zum 1.1.2023, wodurch eine grundlegende Neuausrichtung erfolgte: BEG soll nunmehr eine reine Sanierungsförderung sein, denn die Neubauförderung wird vollkommen neu und unter der Leitung des Bundesbauministeriums aufgesetzt. Voraussichtlich ab März soll das Förderprogramm als „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) starten.

Zudem wurde mit Wirkung zum 22.9.2022 ein Bonus für die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude, so genannte Worst Performing Buildings, eingeführt. Zum Jahreswechsel wurde dieser Bonus erhöht und erweitert.

Neu ist unter anderem auch der Bonus für die serielle Sanierung. So soll diese Sanierungsmethode einen Markthochlauf erfahren.

Auch die Einzelmaßnahmenförderung blieb nicht unangetastet. Hier wurden mehrere Anforderungen an geförderte Technologien verschärft.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

7.6.2023/Webinar und
19.6.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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