Fördermöglichkeiten BEG (Webinar)


Termin Details


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (nachfolgend: BEG) soll durch Investitionsanreize dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Weniger Energie zu verbrauchen ist der günstigste und effizienteste Weg hierfür. Die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG), die Förderrichtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen schreiben hier eine Erfolgsgeschichte: Während die Zahl der bewilligten Förderanträge nach der BEG jährlich steigt, hat der Bund für die Förderung der Gebäudesanierung im Jahr 2023 ein Budget von 13 Milliarden Euro vorgesehen.

Seit ihrem Start im Jahr 2021 wurde die Förderrichtlinie mehrfach angepasst. Zuletzt zum 1.1.2023, wodurch eine grundlegende Neuausrichtung erfolgte:

BEG soll nunmehr eine reine Sanierungsförderung sein, denn die Neubauförderung wird vollkommen neu und unter der Leitung des Bundesbauministeriums aufgesetzt. Voraussichtlich ab März soll das Förderprogramm als „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) starten.

Zudem wurde mit Wirkung zum 22.9.2022 ein Bonus für die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude, so genannte Worst Performing Buildings, eingeführt. Zum Jahreswechsel wurde dieser Bonus erhöht und erweitert.

Neu ist unter anderem auch der Bonus für die serielle Sanierung. So soll diese Sanierungsmethode einen Markthochlauf erfahren.

Auch die Einzelmaßnahmenförderung blieb nicht unangetastet. Hier wurden mehrere Anforderungen an geförderte Technologien verschärft.

Die umfassenden Änderungen nehmen wir zum Anlass, näher über die BEG zu informieren, damit Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten bestmöglich profitieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

15.3.2023/Webinar und
30.3.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...