Geschäftsmodell Mieterstrom (Webinar)


Termin Details


Der Druck auf die Dachflächen des Landes wächst: Im Neubau wird bereits die Begrenzung des Primärenergieeinsatzes gefordert, der unter anderem durch den Einsatz solarer Strahlungsenergie gemindert werden kann. Im Bestand – und erst recht in Neubaugebieten ab 2024 – setzt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) an, die Heizungsanlagen durch klimaschonendere und lokal verfügbare Energiequellen zu ersetzen. Auf der kommunalen Ebene soll mittels der Wärmeleitplanung ein Dachflächenkataster erstellt werden, um Potenziale lokaler Strahlungsenergie zu erheben. All diese Maßnahmen führen dazu, dass Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltungen und Energieversorger die verfügbaren Dachflächen in den Blick nehmen und an einer Nutzungsstrategie arbeiten.

Stromseitig bieten sich nach einer Potentialanalyse diverse Nutzungs- und Vermarktungsstrategien für dezentral erzeugten Solarstrom an: von einer Eigenversorgung (etwa mittels Wärmepumpen-Betriebsstroms als Wärmeversorgung) mit Überschusseinspeisung, über ein Mieterstrommodell bis hin zu einem Bilanzkreismodell sowie einer vollständigen Veräußerung über die EEG-Volleinspeisung oder die (auf Wunsch ebenfalls geförderte) Direktvermarktung. Jedes Modell bietet Vor- und Nachteile, die je nach eigenem Vermögen in der Umsetzung zu unterschiedlichen Gewichtungen und präferierten Varianten führt.

Erhebliches Potential bietet nach wie vor das Mieterstrommodell, welches bereits seit einigen Jahren ein feststehendes Förderkonzept ist.

Bereits in den letzten Jahren sind die Rahmenbedingungen für den PV-Mieterstrom erheblich verbessert worden. Neben angehobenen Fördersätzen sind auch die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag erleichtert worden. So kann der Mieterstrom mittlerweile im gesamten „Quartier“ geliefert werden, wobei die Lieferung nicht unbedingt direkt durch den Anlagenbetreiber erfolgen muss, sondern durch einen Dritten möglich ist (sog. Lieferkettenmodell).

Mit dem als Regierungsentwurf vorliegenden Solarpaket I sollen zudem weitere Verbesserungen für den Mieterstrom eingeführt werden. Hervorzuheben ist dabei der Wegfall der Beschränkung auf Wohngebäude und die Erstreckung auf gewerblich genutzte Gebäude. Daneben soll mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein weiteres Modell der dezentralen Lieferung eingeführt werden.

Wie sich diese Anpassungen der Förderung auf die Wirtschaftlichkeit und die Umsetzbarkeit auswirken, ist im Einzelfall zu prüfen. Typische Fallstricke, wie die notwendige Strommengenzuordnung und die Vorgehensweise bei Ein- und Ausstieg einzelner Mieterstromteilnehmer sind von Anfang an mitzudenken und mit den eigenen Ressourcen abzugleichen. Denn dank der Freiheiten, die das Lieferkettenmodell bietet, lassen sich je Wertschöpfungsstufe einzelne Make-or-Buy Entscheidungen treffen. So kann als Ergebnis dieser Prüfung ein vollkommen vertikal integrierter Mieterstromanbieter oder eine Spezialisierung auf einen Aspekt innerhalb des Mieterstroms bei Hinzunahme einer Vielzahl externer Dienstleister stehen.

Mit der neuen Auflage unseres Webinars zum Mieterstrom möchten wir Ihnen die aktuellen Neuerungen vorstellen und gleichzeitig die gesammelten Erfahrungen aus den vergangenen Jahren rechtlicher und wirtschaftlich-technischer Beratung zusammenfassen. Wir stellen Ihnen hierbei die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle vor und führen Sie anhand einer Beispielimmobilie durch die einzelnen Phasen der Erstimplementierung und Abschätzung des wirtschaftlichen Potenzials. Ableitend geben Hinweise für strategisch zu treffende Make-or-Buy Entscheidungen.

Das Webinar werden BBH und BBHC gemeinsam gestalten, damit sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen bzw. technischen Details des Geschäftsmodells dargestellt und diskutiert werden können.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

16.11.2023/Webinar und
6.12.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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