Infotag offenes WLAN


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Wie bereits berichtet, soll in diesem Jahr noch die sog. Störerhaftung in § 8 Abs. 1 TMG, nach der Anbieter von offenen WLAN-Netzwerken für die Verstöße ihrer Nutzer haften, abgeschafft werden. Als Auswirkung dazu wird mit einem sprunghaften Anstieg von offenen Netzwerken im öffentlichen Raum gerechnet. Auch viele Stadtwerke haben bereits erkannt, dass der geänderte Rechtsrahmen interessante Möglichkeiten für sie bieten könnte.

Kein Wunder, denn der Betrieb eines offenen WLAN-Netzwerks bietet zahlreiche Chancen. Es liegt auf der Hand, dass man durch ein solches Angebot auf sich aufmerksam macht und potentielle Kunden anspricht. Auch Werbung für verwandte Produkte lässt sich so einfach und günstig platzieren. Und natürlich wertet ein offenes WLAN die abgedeckten Flächen und einen Ort als Ganzes enorm auf, wodurch sich auch übergeordnete Ziele, wie beispielsweise der Tourismus, gut fördern lassen.

Bei der Umsetzung lauern allerdings auch noch einige Risiken. Zum einen ist bisher unklar, ob die Abschaffung der Störerhaftung gleichbedeutend mit einer völligen Haftungsfreistellung ist oder ob trotzdem Unterlassungsansprüche auf Anbieter zukommen können. Daneben ist denkbar, dass der Aufbau eines Funknetzes zu Klagen von Anwohnern führt. Schließlich sind die Kosten für den Ausbau und Unterhalt der notwendigen Infrastruktur nicht zu vernachlässigen.

Welche Chancen und Risiken der Aufbau eines offenen Funknetzes birgt und wie man dabei am besten vorgeht, möchten wir gerne mit Ihnen zusammen diskutieren. Wir laden Sie daher herzlich zu unserem Infotag ein und freien uns über Ihre Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

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