Regulatorischer Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz nach dem AI Act (Webinar)
Am 13. März 2024 wurde im Europäischen Parlament das Gesetz über künstliche Intelligenz(„AI Act“) als weltweit erster Rechtsrahmen zum Thema künstliche Intelligenz (KI) beschlossen, was in der internationalen Presse enorme Aufmerksamkeit erfuhr.
Die rasante technische Entwicklung der KI in Europa und damit das Thema Digitalisierung werden in den kommenden Jahren über die IT-Welt hinaus in sämtlichen Bereichen maßgeblich vom AI Act geprägt werden. Sowohl für unternehmensinterne Prozesse als auch für B2B-und B2C-Lösungen sind nicht nur Large Language Modells (LLM) wie Chat GPT in aller Munde sondern auch maschinenbasierte und intelligente Anwendungen, die weit über LLM hinausgehen können, zukünftig unumgänglich, da deren Potenziale schier unbegrenzt erscheinen.
Gleichzeitig sind die rechtlichen Risiken bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Lösungen nicht unerheblich. Das hat auch der europäische Gesetzgeber gesehen und den Einsatz gewisser „unacceptable risk“-Anwendungen nun mit dem AI Act verboten. Andere KI-Systeme, die ein hohes aber nicht inakzeptables Risiko darstellen können, wie der Einsatz von KI in kritischen Infrastrukturen, unterliegen künftig bestimmten Regularien. Bei KI-Systemen mit begrenztem oder minimalem Risiko hingegen sind die zukünftig zu beachtenden Pflichten überschaubarer. Gleichwohl sind nicht nur die Anbieter der KI-Systeme selbst, sondern auch u.a. deren Betreiber und Bereitsteller von der Regulierung durch den AI Act erfasst.
Daneben sind auch bloße Nutzer und Anwender von KI-Systemen aus Compliance-Gesichtspunkten dazu verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen aus den Bereichen Datenschutz, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht und Cyber-Security zu berücksichtigen.
Das Inkrafttreten des AI Act wird in den nächsten Wochen erwartet, einige Vorschriften greifen damit bereits unmittelbar. Wann welche Regelungen in Kraft treten und für wen diese gelten, werden wir in unserem nachfolgenden Webinar beantworten. Fragen wie, „Was wird künftig für den Einsatz von Chatbots im Vertrieb gelten?“ werden wir ebenso behandeln, wie die Frage, welchen regulatorischen Rahmen der AI Act für die Entwicklung und Anwendung von KI-Lösungen in Ihrem Unternehmen schafft und was überhaupt “künstliche Intelligenz” im Sinne des AI Acts bedeutet.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
Mittwoch, 05.06.2024, 10:30-12:00 Uhr (Webinar),
Donnerstag, 13.06.2024, 10:30-12:00 Uhr (Webinar) und
Mittwoch, 28.08.2024, 10:30-12:00 Uhr (Webinar).
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Jeanette Harnisch gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.