Wärme – Erfassen, Informieren, Abrechnen – Update 2023 (Webinar)
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) sowie dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) sind zahlreiche besondere Vorgaben für die Abrechnungen von Wärme – und Kältelieferungen entstanden. Darüber hinaus begründet auch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) neue Informationspflichten für Wärmelieferanten, die im Rahmen der Abrechnung von erheblicher Relevanz sind.
Die neuen Pflichten treten zu den geltenden Vorgaben der FFVAV und der AVBFernwärmeV hinzu und bedürfen einer kurzfristigen Umsetzung. Zudem erhöht die verschärfte Aufsicht der Kartellbehörden im Wärmesektor die Relevanz der gesetzlichen Vorgaben. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Jahresabrechnung über die neuen sowie die bestehenden Regelungen für Wärme- und Kälteversorger hinsichtlich der Verbrauchserfassung, der unterjährigen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sowie der Abrechnung zu informieren und Ihnen damit die notwendige Umsetzung erleichtern.
Da die gesetzlichen Änderungen bereits für Abrechnungen, die das Jahr 2023 betreffen, zu beachten sind, sollten sich alle Wärme- und Kälteversorger umgehend mit der Umsetzung beschäftigen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
10.10.2023/Webinar und
18.10.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.