Wärme – Erfassen, Informieren, Abrechnen (Webinar)


Termin Details


Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) sind neue Informationspflichten für Wärmelieferanten entstanden, die im Rahmen der Abrechnung von erheblicher Relevanz sind. Darüber hinaus begründet das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) zahlreiche besondere Vorgaben für die Abrechnungen von Wärmelieferungen, die auch nach dem Auslaufen der Preisbremsen zum 31.12.2023 Auswirkungen entfalten und einer kurzfristigen Umsetzung bedürfen.

Die neuen Pflichten treten neben die geltenden Vorgaben der FFVAV und der AVBFernwärmeV und bedürfen einer kurzfristigen Umsetzung. Zudem erhöht die verschärfte Aufsicht der Kartellbehörden im Wärmesektor die Relevanz der gesetzlichen Vorgaben.

Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie insbesondere mit Blick auf die anstehende Jahresabrechnung über die neuen sowie die bestehenden Regelungen für Wärme- und Kälteversorger hinsichtlich der Verbrauchserfassung, der unterjährigen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sowie der Abrechnung zu informieren und Ihnen damit die notwendige Umsetzung erleichtern.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

29.2.2024/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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