Wärmepumpe und Wärmespeicher: Liefervertrags- und Tarifgestaltung in der Praxis (Webinar)


Termin Details


Der in den letzten Jahren bereits zu beobachtende Trend hin zur Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen und Wärmespeichern hat durch die Gaskrise einen zusätzlichen Aufschwung erfahren. Gründe dafür sind, neben Förderprogrammen und technischen Neuerungen, auch die stark gestiegenen Kosten für Gasheizungen. Hinzukommt die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – mitsamt dem darin viel diskutierten „Verbot“ von neuen Gasheizungen. Damit wird das Thema Elektroheizung für Stromlieferanten immer wichtiger, nicht nur weil die Anzahl der entsprechenden Verträge steigen wird, sondern auch weil damit ein höherer Absatz verbunden ist. Ein weiterer Punkt ist die ebenfalls ausstehende, aber für den 01.01.2024 avisierte, Festlegung zu den reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG, welche immense Auswirkungen auf die Kalkulation aber auch auf die Vertragsgestaltung haben wird. Wie die zukünftige Ausgestaltung der reduzierten Netzentgelte aussehen wird, soll nach Angaben der BNetzA Ende November bekanntgegeben werden.

Die Komplexität dieser Themen – insbesondere der bevorstehenden Neuerungen –  wird in der Praxis häufig unterschätzt, was zu erheblichen Komplikationen führt. Umso mehr da das StromPBG für Wärmepumpenverträge zumindest eine Besonderheit hinsichtlich der Berechnung des für den Differenzbetrag zugrunde zulegenden Jahresverbrauchs aufweist.

·                Was unterscheidet Wärmepumpen- bzw. Wärmespeicherlieferverträge von anderen?

·                Welche Voraussetzungen müssen im Vertrag definiert werden?

·                Welche Konzessionsabgabenhöhe setzt der Netzbetreiber an?

·                Was sind die Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte?

·                Welche Vorgaben gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

·               Was passiert, wenn die Voraussetzungen für eine Wärmebelieferung beim Kunden nicht vorliegen, der Vertragsschluss aber bereits bestätigt wurde?

·                Wie kann sich der Lieferant vor einer unwirtschaftlichen Belieferung schützen?

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

05.12.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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