Wegfall des Nebenkostenprivilegs für den Betrieb von Breitbandnetzen(Webinar)


Termin Details


Der Glasfaserausbau in Deutschland endet nicht bereits an der Grundstücksgrenze, sondern erfordert vielerorts auch die Erschließung von Gebäuden bis in die Wohnung.

Waren die Kosten hierfür bis zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 noch teilweise auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung umlegbar, so stehen nunmehr sowohl Wohnungswirtschaft als auch Telekommunikationsnetzbetreiber vor neuen Herausforderungen und Geschäftsmodellen.

Konkret geht es um den Wegfall des so genannten Nebenkostenprivilegs nach der Betriebskostenumlageverordnung (BetrKV) zum 30.06.2024, also der Möglichkeit zur mietrechtlichen Umlage von Kosten für den Kabel-TV-Anschluss und Breitbandverteilanlagen (§ 2 Nr. 15 lit. a) und b) BetrKV) und der damit verbundenen Möglichkeit zur fristlosen Sonderkündigung entsprechender Signallieferungs- und Gestattungsverträge (§ 230 Abs. 5 TKG). In unserem Blogbeitrag zur TKG-Novelle hatten wir bereits über die Einzelheiten berichtet.

Das Thema beschäftigt seit mehreren Jahren die gesamte TK-Branche gleichermaßen wie die Wohnungswirtschaft (WoWi). Nun steht der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bevor und in vielen Fällen ist noch unklar, wie es weitergehen soll.

Vor welchen Perspektiven steht die WoWi? Welche Handlungsalternativen kommen in Betracht? Ist die Fortsetzung von bestehenden Verträgen sinnvoll oder sollten neue Kooperationen eingegangen werden? Besteht auch hier eine Ausschreibungspflicht für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften? Kann eine Errichtung der Glasfasernetzebene 4 (Inhouseverkabelung) sinnvoll sein und welche Möglichkeiten bieten das Mietrecht und die Norm zum Glasfaserbereitstellungsentgelt hierbei?

All diese Fragen wollen wir in unseren nachfolgenden Webinarterminen beantworten.

Aber auch für Telekommunikationsanbieter und -Netzbetreiber bieten sich durch den Wegfall neue Chancen, bestehende Strukturen aufzubrechen und neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Welche Modelle rechtlich in Betracht kommen und wie dies gelingen kann wollen wir ebenfalls im Webinar darstellen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier /Anmeldelink.

Folgende Termine bieten wir an:

Donnerstag, den 15.02.2024, 10:30 – 11:30 Uhr (Webinar) und
Mittwoch, den 20.03.2024, 11:00 – 12:00 Uhr (Webinar).

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Jeannette Harnisch gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

 

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