
Ende Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt, der den Videoverhandlungs-Paragrafen 128a ZPO reformieren soll. Bei der Gelegenheit sollen die digitalen Möglichkeiten auch im Rahmen einer Umsetzung von Art. 13 der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt werden. Nicht zuletzt dient die Reform dem Zweck, Gerichtsverfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender zu gestalten...