Bürgerprojekte in Gefahr? Vom geplanten Kapitalanlagegesetzbuch und seinen Folgen
Seit Mitte Februar häufen sich Zeitungsmeldungen, nach denen die EU-Finanzmarktregulierung die Energiewende in Gefahr zu bringen drohe. Im Fokus stehen vor allem die Richtlinie zum Management alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) und der Regierungsentwurf zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dieser enthält Regeln zu geschlossenen, inländischen Publikums-AIFs, die von Umwelt- und Energieverbänden teilweise stark kritisiert werden. Das wurde auch bei der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 13.3.2013 deutlich.
Die AIFM-Richtlinie reguliert die Verwalter alternativer Investmentfonds. Sie ist Teil des Programms der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des grauen Kapitalmarktes nach der Finanzmarktkrise. Sie legt fest, wie Manager alternativer Investmentfonds zugelassen und beaufsichtigt werden, um dadurch den Anlegerschutz zu erhöhen. Die Umsetzungsfrist läuft am 22.7.2013 ab. Der deutsche Gesetzgeber müsste also allmählich aktiv werden, um Ärger mit Brüssel zu vermeiden.
Der Entwurf, den die Bundesregierung Mitte Dezember 2012 vorgelegt hat, ist ein Werk deutscher Gründlichkeit: So hat sich der Gesetzgeber nicht damit begnügt, die Richtlinie einfach in nationales Recht umzusetzen. Vielmehr will man die AIFM-Umsetzung mit anderen bestehenden Gesetzen, die ebenfalls den grauen Kapitalmarkt regulieren sollen, zusammenfassen. Das Ergebnis ist ein einheitliches, in sich geschlossenes Regelwerk für sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Manager: das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Auswirkungen auf die Energiewende?
Nun fragt sich der interessierte Leser: Wie kann sich die Regulierung des grauen Kapitalmarktes negativ auf die Energiewende auswirken? Sollte sie von dort finanziert werden? Das deutsche Energiesystem als Spielball von Hedgefonds? Oder im schlimmsten Fall als Investmentsobjekt von halbseidenen Fonds mit unseriösen Renditeerwartungen?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Je nach Ausgestaltung könnten dezentrale Energieprojekte, insbesondere solche mit Bürgerbeteiligungen, als geschlossene Fonds zu bewerten sein – und damit fielen sie unter die Anwendung des KAGB. Das wären Projekte wie Bürgerwindparks etc. Und auch das ist klar: Wenn man unter die Regulierung des KAGB fällt, hat das Folgen.
Z. B. gilt der Grundsatz, dass geschlossene Investmentvermögen nur noch in zwei Rechtsformen aufgestellt sein dürfen: als Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital oder als Investmentkommanditgesellschaft. Für Genossenschaften wäre da kein Platz.
Auch soll der Grundsatz der Risikomischung gelten. Dies bedeutet, dass zur Streuung des Risikos in mindestens drei unterschiedliche Gegenstände investiert werden muss. Will man davon abweichen, erhöhen sich die Anforderungen an die Anleger; sie müssten jetzt mindestens 20.000 Euro anlegen. Das passt aber nicht für Bürgerprojekte, bei denen die Mindestsummen normalerweise bei 1.000 bis 2.500 Euro liegen.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der neuen Regelung zum Eigenkapital. Das KAGB legt fest, dass ein solches von Bürgern finanziertes Projekt als geschlossener Fonds künftig nur noch Fremdkapital bis zur Höhe von 60 Prozent seines Wertes aufnehmen darf.
Der Entwurf sieht zwar vor, dass bei einem Investmentvolumen von weniger als 100 Mio. Euro gewisse Erleichterungen eintreten, aber selbst die sanfte Hand der Regulierung würde bei den meisten Bürgerenergieprojekten zu schwer auf der Schulter der Verwortlichen lasten.
Vorsichtige Entspannung?
In der eingangs erwähnten Anhörung vor dem federführenden Finanzausschuss des Bundestages sind diese Probleme deutlich zur Sprache gekommen. Auch der Bundesrat hat auf sie hingewiesen, und Bundesregierung und die zuständige Behörde (BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) haben signalisiert, dass niemand die Absicht hat, die Bürgerprojekte abzuwürgen. Wenn aber alle hier übereinstimmen, stellt sich nur noch die Aufgabe, wie man „harmlose“ Projekte von „gefährlichen“ Fonds unterscheiden kann.
Die Lösung wird wohl darin liegen, viele Bürgerprojekte als Unternehmen der Realwirtschaft zu begreifen und – da sie damit keine Investmentvehikel mehr sind – aus dem Anwendungsbereich des KAGB von vornherein herauszulösen. Für diejenigen Projekte, bei denen das aufgrund ihrer Organisationsstruktur nicht so einfach geht, wird man hoffentlich noch pragmatische und vor allem rechtssichere Lösungen finden.
Bis zum 22.7.2013 ist noch ein bisschen Zeit, diese Lösungen zu finden und zu implementieren. Aber auch wenn es im Moment noch nicht glauben mag, der Sommer ist nicht mehr fern …
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau