Klimaschutzverträge: Erste Gebotsrunde endet am 11.7.2024

Im März hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lange erwartete erste Gebotsrunde im Rahmen des Förderprogramms für die Klimaschutzverträge (KSV) eröffnet. Unternehmen, die zuvor Interesse an der Teilnahme am KSV-Förderprogramm bekundet hatten, können noch bis zum 11.7.2024 Gebote abgeben.

Worum geht es?

KSV sind für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Baustein der Transformation hin zu einer dekarbonisierten Gesellschaft, die nach dem Willen der Bundesregierung auch in Zukunft einen hohen Anteil industrieller Bruttowertschöpfung aufweisen soll. Diese Transformation erfordert jedoch milliardenschwere Investitionen, deren Finanzierung sichergestellt werden muss. Da die Finanzierung derzeit oftmals nicht allein durch privates Kapital sichergestellt werden kann, muss der Staat Anreize für Investitionen schaffen. Dies geschieht u.a. durch KSV. Mit ihnen verpflichtet ein Unternehmen sich in bestimmtem Umfang zu individuell tragfähigen Investitionen und der Staat sagt seinerseits zu, für einen darüber hinausgehenden Investitionsbedarf einzustehen. Die förderwürdigen transformativen Projekte werden dabei im Wege einer Ausschreibung ermittelt, wobei u.a. das CO2-Reduktionspotenzial und die relativen Kosten zur Senkung der CO2-Emissionen den Aus- bzw. Zuschlag geben.

Viele offene Fragen

Noch bis zum 11.7.2024 läuft die Frist zur Abgabe von Geboten für Unternehmen, die im vergangenen Sommer ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet haben. Da bei der Gebotsabgabe viele inhaltliche und formale Vorgaben zu beachten sind, treten bei der Antragsvorbereitung immer wieder klärungsbedürftige Punkte zutage. Dazu gehören etwa die Reichweite förderfähiger Vorhaben oder die erforderliche Ermittlung der CO2-Reduktion.

Unternehmen sollten sich daher in Zweifelsfällen an das BMWK wenden, das Anfragen über FAQ beantwortet und auf diese Weise Hilfestellungen bietet. Soweit darüber hinaus noch nicht alle Unklarheiten beseitigt sind oder in der verbleibenden Zeit beseitigt werden können, sollte dies mit der Antragstellung dokumentiert werden. Da nicht mehr viel Zeit bleibt, heißt es jetzt also: Ärmel hochkrempeln!

Ansprechpartner*innen: Dr. Martin Altrock/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow/Dr. Hanno Butsch/Fabian Rottmann/Vera Grebe

Share
Weiterlesen

10 Juni

EU-Kommission veröffentlicht einen neuen Voluntary Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 

VSME – Der bisherige Standard für kleine und mittlere Unternehmen  Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) wurde im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als freiwilliger Leitfaden für nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt. Er richtete sich vor allem an Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und sollte einen praxisnahen Einstieg...

09 Juni

Frist für die Anträge auf Strompreiskompensation festgesetzt: Was bisherige und neue Antragsberechtigte jetzt wissen müssen 

Im anstehenden Antragsverfahren für die Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2025 geht es endlich voran: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bekannt gegeben, dass die diesjährige Antragsfrist am 17.8.2026 enden wird. Die EU-Leitlinien für bestimmte Beihilferegelungen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) waren – wie berichtet – Ende letzten Jahres novelliert und der Kreis der begünstigten Sektoren merklich erweitert worden. Die DEHSt hat zwischenzeitlich...