Adieu EEG-Umlage

Dass die EEG-Umlage wegfallen soll, war schon länger klar. Offen war, wann es so weit sein würde. Nun hat sich die Koalition zu dieser Frage positioniert und der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) für eine Formulierungshilfe der Bundesregierung liegt auf dem Tisch: Ab Juli diesen Jahres werden alle Stromlieferanten von diesem (erheblichen) Kostenbestandteil entlastet. Hierfür soll zunächst, das heißt für das zweite Halbjahr 2022, die EEG-Umlage auf 0 Cent/kWh festgelegt werden. Die konkrete Umsetzung wirft jedoch viele Fragen auf.

Fragen über Fragen

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist zweifellos eine gute Nachricht, vor allem für diejenigen Letztverbraucher (Haushaltskunden, Gewerbe, Landwirtschaft), die nicht von einer Verringerung der EEG-Umlage über die Besondere Ausgleichsregelung profitieren konnten.

Doch wie wirkt sich der Wegfall für sie aus? Was gilt bei SLP-, RLM- und Zählerstandsgangkunden und für die verschiedenen Tarif- und Preismodelle? Wie erfolgt bei SLP-Kunden gegebenenfalls eine Abgrenzung der Mengen?

Außerdem: Welche Konsequenzen ergeben sich für KWK-Strom, der nicht in ein Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird und bei dem die Zuschlagszahlung an die Entrichtung der EEG-Umlage geknüpft ist? Wie geht es mit der bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelten Verknüpfung von Zuschlagszahlung und dem „Verbot“ der Eigenversorgung weiter, besteht hierfür noch Bedarf? Was gilt für die Mitteilungspflichten der Anlagenbetreiber?

Energieintensive Stromverbraucher

Die Koalition hat außerdem beschlossen, neue Regelungen zu den Kostenentlastungen für energieintensive Stromverbraucher erst zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft setzen zu wollen. Das ist ebenfalls eine gute Nachricht, denn so ist klar, dass auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage die Begrenzung der netzentgeltbezogenen Umlagen, insbesondere der KWKG- und der Offshore-Netzumlage, vorerst weiterhin nach den bekannten Vorgaben gewährt wird. Unternehmen, die von der Entlastung der netzentgeltbezogenen Umlagen Gebrauch machen wollen, können also in diesem Jahr ihren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Wie geht es weiter?

Welche konkreten Änderungen im nächsten Jahr umgesetzt werden (Wegfall von Entlastungen für bestimmte Branchen, neue Gegenleistungen und andere Entlastungsvoraussetzungen), steht noch nicht fest. Die Formulierungshilfe der Bundesregierung äußert sich dazu nicht näher. Klar ist aber insoweit: Ab 2024 muss Deutschland die Vorgaben aus den neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) berücksichtigen (wir berichteten); die Spielräume sind damit in gewissem Maße vorgegeben.

Der Wegfall der EEG-Umlage eröffnet neue Spielräume bei der Umsetzung dezentraler Versorgungskonzepte. Und zumindest eine Vielzahl administrativer Meldepflichten aus dem EEG dürften der Vergangenheit angehören (ob gleiches auch für Mess- und Abgrenzungspflichten geregelt werden wird, ist allerdings offen). Diese Vereinfachungen sind ein weiterer Effekt des Vorhabens der Koalition, der sehr zu begrüßen ist.

Ansprechpartner*innen: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große/Wieland Lehnert/Christoph Lamy

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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