Care-Energy meldet Insolvenz an

(c) BBH

Nach TelDaFax, EnerGen Süd und FlexStrom (wir berichteten) trifft die nächste Insolvenz die Energiebranche.

Am 17.2.2017 hat die Care-Energy AG Insolvenzantrag gestellt. Ebenfalls von der Insolvenz betroffen sind die Care-Energy Holding GmbH und die Care-Energy Management GmbH. Das Amtsgericht Bremen (Insolvenzgericht) hat zwischenzeitlich in allen drei Verfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und (jeweils) Herrn Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Netzbetreiber sollten schnell handeln

Die Tennet TSO GmbH und die 50Hertz Transmission GmbH haben bereits im letzten Jahr die Strom-Bilanzkreisverträge gekündigt. Es ist sehr gut möglich, dass auch die beiden verbleibenden Übertragungsnetzbetreiber nachziehen. Alle betroffenen Netzbetreiber sind jetzt aufgefordert, rasch zu handeln, um keine weiteren offenen Forderungen auflaufen zu lassen.

Dabei gilt es, die Fallstricke des Insolvenzrechts zu vermeiden. So rechtfertigt ein Insolvenzantrag an sich keine Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags. Nicht zuletzt um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, ist es daher am sinnvollsten, unverzüglich (monatliche) Vorauszahlungen zu verlangen, was der Lieferantenrahmenvertrag erlaubt. Wenn diese ausbleiben, kann (unter weiteren Voraussetzungen) gekündigt werden.

Liegen im Einzelfall andere Kündigungsgründe vor (oder entstehen diese in den nächsten Tagen, etwa bei Wegfall der verbleibenden Bilanzkreisverträge), können und sollten diese selbstverständlich auch genutzt werden.

Da trotz der bisherigen und aktuellen Insolvenzen im Markt die Forderungsausfälle der Netzbetreiber im Rahmen der Netzentgeltregulierung regelmäßig nicht anerkannt werden, ist ein zügiges Handeln unerlässlich.

„Neue Kunden“ in der Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorger müssen sich darauf einstellen, einzuspringen, wenn der Care-Energy AG der Netzzugang entzogen werden muss. Zwar entsteht hierbei regelmäßig ein hoher Kommunikations- und Erläuterungsaufwand gegenüber den betroffenen Kunden. Die ohnehin notwendige Kommunikation kann aber auch genutzt werden, um die Rolle und die Zuverlässigkeit des Grund- und Ersatzversorgers zu erläutern.

Sowohl Netz als auch Vertrieb sollten also den Verlauf der Insolvenzverfahren im Auge behalten, um jeweils tagesaktuell richtig zu reagieren. Ganz generell empfiehlt sich ein professionelles Debitorenmanagement und eine entsprechende Prozessoptimierung, nicht nur für den Fall von Insolvenzen.

Ansprechpartner: Oliver Eifertinger/Jan-Hendrik vom Wege/Markus Ladenburger/Steffen Lux

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...