
Noch bis zum Jahresende haben Sie Zeit, die drohende Verjährung von offenen Forderungen aus dem Jahr 2018 aufzuhalten. Um den Adventsstress nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie rechtzeitig handeln und die entsprechenden Schritte einleiten. Rechtlicher Hintergrund Forderungen aus Energieversorgungsverträgen verjähren innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem...