Tag · VIII ZR 242/85
Verjährung hemmen: Unternehmen sollten Außenstände prüfen
Haben Sie schon geprüft, ob Ihre ausstehenden Rechnungen gezahlt wurden? Sind noch Forderungen aus dem Jahr 2019 offen? Hierzu gehören auch offenen Forderungen aus den Verbrauchsabrechnungen, denn diese verjähren mit Ablauf des 31.12.2022. Damit läuft die Zeit ab, um noch...
Bevor es zu spät ist: Offene Forderungen auf Verjährung prüfen
Noch bis zum Jahresende haben Sie Zeit, die drohende Verjährung von offenen Forderungen aus dem Jahr 2018 aufzuhalten. Um den Adventsstress nicht unnötig zu erhöhen, sollten Sie rechtzeitig handeln und die entsprechenden Schritte einleiten. Rechtlicher Hintergrund Forderungen aus Energieversorgungsverträgen verjähren...
Alle Jahre wieder: Zum Jahresende kann Verjährung drohen!
Das Jahr neigt sich dem Ende. Spätestens jetzt sollten die Außenstände überprüft werden: Haben die Kunden ihre Verbrauchsabrechnungen bezahlt? Oder sind noch Forderungen aus dem Jahr 2017 offen? Falls ja, verjähren diese mit Ablauf des 31.12.2020. Höchste Zeit also, tätig...