„Das Nationale Begleitgremium entwickelt sich immer mehr zu einer verselbständigten Einheit.“ Ein Gespräch mit Umweltsenator a.D. Jörg Kuhbier über Endlagersuche und Standortauswahlgesetz

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende letzten Jahres die Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs bejaht hat, ist die Suche nach einem geeigneten Endlager die zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte. Wohin mit dem hoch radioaktiven Abfall für die nächsten 1 Million Jahre? Die komplexen Entscheidungsprozesse, die mit dieser Frage verknüpft sind, werden im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt, das von der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) einer Evaluierung unterzogen wurde. Bevor nun das eigentliche Standortauswahlverfahren beginnen kann, wird das Gesetz gemäß den Empfehlungen der Endlager-Kommission novelliert. Der Abschlussbericht aus dem Juli 2016 enthält insbesondere Empfehlungen zu einem umfassenden Beteiligungsverfahren, zum Ablauf des Standortauswahlverfahrens und einem erweiterten Rechtsschutz im Auswahlverfahren.

Dass nun die Erörterung geeigneter Endlager nicht nur mit Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen, sondern auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, dafür soll das Nationale Begleitgremium sorgen. Aus neun Personen, davon sechs „anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ und drei per Zufallsprinzip ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, besteht das Gremium derzeit, auf 18 wird es nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens anwachsen. Nach § 8 StandAG soll das Begleitgremium das Bundesumweltministerium, dem es unterstellt ist, durch Empfehlungen und Stellungnahmen in seiner Arbeit unterstützen. Im aktuellen Gesetzentwurf allerdings gehen die Kompetenzen des Gremiums weit über eine reine Begleitfunktion des Auswahlverfahrens hinaus. Rechtsanwalt und Umweltsenator a.D. der Hansestadt Hamburg Jörg Kuhbier sieht diese Entwicklung kritisch. Wir haben nachgefragt.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Kuhbier, die Öffentlichkeit soll bei der Endlagersuche während des gesamten Verfahrens beteiligt werden. Ist das zielführend bei einem so komplexen und hochsensiblen Thema? Schließlich möchte niemand ein Endlager direkt in der Nachbarschaft haben…

Jörg Kuhbier: Die Öffentlichkeit muss unbedingt beteiligt werden, gerade weil das Thema so sensibel ist. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird in dem Zusammenhang aber leider etwas missverständlich gebraucht. Ziel der Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wechselseitiger Informationsprozess, in dem einerseits um Verständnis geworben und andererseits die Grundlage für eine umfassend begründete Entscheidung geschaffen werden soll, warum bestimmte Bürgerinnen und Bürger belastet werden sollen und andere nicht. Letztendlich sind es aber immer nur Teil-Öffentlichkeiten, die sich an einem solchen Auswahlprozess beteiligen. Die Informationen, die aus diesen Teil-Öffentlichkeiten kommen, können daher gar kein gesellschaftliches Gesamtbild ergeben. Es ist ein Irrglaube zu meinen, man könne den Öffentlichkeitsprozess durch mehr und immer neue Institutionen und Gremien so ausweiten, dass ein gesellschaftlicher Konsens geschaffen wird. Den wird es bei der Endlagerfrage niemals geben. Vielmehr wird es darum gehen müssen, eine belastbare Entscheidung zu treffen, die alle Vor- und Nachteile vernünftig abgewogen hat und deshalb rechtsstaatlich einwandfrei ist.

BBH-Blog: Wenn das Endlager bis zu einem gewissen Grad auch durch Entscheidungen des Deutschen Bundestages politisch „durchgesetzt“ werden muss, ist hier mit Klagen zu rechnen?

Jörg Kuhbier: Sicherlich ist es möglich, dass Interessensgruppen dann vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung klagen. Allerdings haben diese grundsätzlich keinen Suspensiveffekt, also keine aufschiebende Wirkung.

BBH-Blog: Das Nationale Begleitgremium wurde als Brücke zwischen der Arbeit der Endlager-Kommission und dem beginnenden Standortauswahlverfahren eingerichtet. Es soll den gesamten Öffentlichkeitsprozess steuern. Wie schätzen Sie diese Brücken-Funktion ein?

Jörg Kuhbier: Ich frage mich, weshalb diese Aufgabe nicht vorrangig der Deutsche Bundestag bzw. seine Ausschüsse und bestehenden Kommissionen, wie z.B. die Entsorgungskommission, übernehmen. Denn das sind doch gerade die Institutionen, denen die Bürgerinnen und Bürger eigentlich vertrauen sollten. Durch die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums mit eigener Geschäftsstelle, das mit eigenen wissenschaftlichen Gutachten Stellung nehmen kann, umfassende Rechte, wie z.B. Akteneinsicht, bekommt und das keiner unmittelbaren staatlichen Kontrolle unterliegt, wird stattdessen der Eindruck erweckt, die entsprechenden staatlichen Institutionen würden ihren Ansprüchen nicht gerecht werden. Damit wird ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber diesen staatlichen Institutionen impliziert und suggeriert, dass sie eines Begleitgremiums bedürfen, das sie erst auf die Einhaltung ihrer gesetzlich normierten Verpflichtungen hinweist. Ein solches Verständnis finde ich nicht unproblematisch.

Die Gefahr ist nicht auszuschließen, dass sich das Begleitgremium durch seine umfassende Ausstattung schließlich zu einer weiteren „Behörde“ entwickelt, die parallel Aufgaben des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Bundesamtes für Strahlenschutz wahrnehmen würde. Das würde das Standortauswahlverfahren sicher alles andere als beschleunigen.

BBH-Blog: Steht die Etablierung eines Nationalen Begleitgremiums denn verfassungsrechtlich auf sicheren Beinen?

Jörg Kuhbier: Der Gesetzentwurf zu § 8 StandAG, der die Zuständigkeiten des Nationalen Begleitgremiums regelt, will die Begleitfunktion des Gremiums auf eine „Wächterfunktion“ mit eigenständiger Kontrollmöglichkeit über die Verwaltung ausweiten. Das halte ich rechtlich für fragwürdig, weil es in den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung eingreift. Zwischen Legislative und Administrative würde eine neue, nur mittelbar legitimierte Instanz mit exekutiven Aufgaben treten, deren Bildung kaum nach demokratischen Regeln und transparent möglich sein wird und auch nicht den üblichen Kontrollinstanzen, also Gerichten oder Rechnungshöfen, zugeordnet werden kann. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das in dieser Form ein Novum und auch nicht im Detail vergleichbar z. B. mit dem oft herangezogenen Ethikrat, der sich eher mit allgemeinen gesellschaftlichen Fragestellungen befasst.

BBH-Blog: Aktuell wird auch wieder darüber diskutiert, ob Atommüll in andere Länder exportiert werden darf. Wäre das eine realistische Lösung?

Jörg Kuhbier: Unsere Entsorgungsprobleme auf Dritte zu verlagern, wäre ein gravierender Fehler – der Sündenfall par excellence! Wir würden uns unserer moralischen Verpflichtung entziehen, wenn wir uns um die Reststoffe einer Energieversorgungstechnologie, von der unsere Volkswirtschaft viele Jahre lang profitiert hat, nicht selbst kümmern würden.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Kuhbier, vielen herzlichen Dank für das spannende Gespräch!

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