Das Ringen nach (TA) Luft geht weiter

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Seit langem ist klar, dass die als Technische Anleitung (TA) Luft bekannte Verwaltungsanleitung zum Bundesimmissions-
schutzgesetz
 (BImSchG) überarbeitungsbedürftig ist. Die erste Fassung stammt noch aus dem Jahr 2002. Schon 2016 und 2017 hatte das Bundesumweltministerium (BMU) Entwürfe für eine Novelle vorgelegt. Die kamen in der Industrie, namentlich in der Energiewirtschaft, nicht gut an. Das gilt auch für den jüngsten Vorstoß des Umweltministeriums, der überraschend mitten in die Sommerpause platzte.

Die TA Luft bildet eines der zentralen Regelwerke zur Verringerung von Emissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Seit 2002 haben sich die technischen Möglichkeiten und die (europa-)rechtlichen Anforderungen an den Immissionsschutz deutlich weiterentwickelt. Die Entwürfe von 2016 und 2017 sahen zum einen strukturelle Veränderungen vor, zum Beispiel die Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in die TA Luft, aber auch eine teilweise deutliche Verschärfung von Emissionsgrenzwerten. So soll bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, die Gesamtstaub-Massenkonzentration von 10 mg/m3 künftig nicht mehr überschritten werden. Die Werte für Quecksilber und Thallium sollen in Zukunft jeweils den Massenstrom 0,05 g/h (vormals 0,25 g/h) oder die Massenkonzentration von 0,01 mg/m3 (vormals 0,05 mg/m3) nicht überschreiten dürfen. Neu ist auch die Aufnahme von Formaldehyd in die Liste der karzinogenen Stoffe. Als Grenzwerte sind hier geplant ein Massenstrom von höchstens 12,5 g/h oder eine Massenkonzentration von maximal 5 mg/m3.

Die Verbände der Industrie und der Energiewirtschaft, namentlich BDI und BDEW, hatten diese Entwürfe massiv kritisiert. Für Ärger sorgte vor allem, dass jenseits europäischer Vorgaben Grenzwerte verschärft sowie Genehmigungsverfahren und Überwachungspflichten umfangreicher gestaltet werden sollten. Dann wurde es um die TA Luft ruhig, und die Legislaturperiode endete, ohne dass die Novelle der TA Luft beschlossen wurde.

In diesem Sommer stellte das BMU dann – ohne erneute vorherige öffentliche Konsultation – die Entwurfsfassung mit Stand vom 16.7.2018 auf seine Homepage. Die Verbände reagierten empört. Nicht nur ob der Umstände der Veröffentlichung des Entwurfs mitten in den Sommerferien und – wohl nicht ganz zufällig – im zeitlichen Umfeld der Konstituierung der sog. Kohlekommission. Sondern auch weil die geäußerten Kritikpunkte nicht berücksichtigt wurden. Zwar wurde der Entwurf teilweise angepasst und zum Beispiel die zuvor abgesenkten Bagatell-Massenströme für Stick- und Schwefeloxide wieder angehoben. Die meisten vorgesehenen Änderungen bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Der BDI mahnt nun an, dass die betroffenen Unternehmen noch einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf erneut umfassend Stellung zu nehmen. Ob es dazu kommt, wird sich in den kommenden Wochen erweisen. Die betroffenen Anlagenbetreiber sind derweil gut beraten, sich mit dem Entwurf zu befassen und zu prüfen, was die darin vorgesehenen Vorgaben für sie bedeuten würden.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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