Der nächste Schritt zu einem deutschlandweiten Gas-Marktgebiet: Umsetzung der Übergangsregelungen

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Die Änderung der Gasnetzzugangsverordnung von 2017 war der erste Schritt auf dem zum einheitlichen Marktgebiet. Am 1.10.2021 um 6.00 Uhr, mit Beginn des Gaswirtschaftsjahres, soll das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) nun scharf geschaltet werden. Die Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany (NCG) und Gaspool werden dazu fusionieren und gemeinsam weitermachen.

Die Zusammenlegung läuft im Hintergrund, Gasverbraucher sollten davon nichts merken. Allerdings müssen Lieferanten im Sommer 2021, nach Abstimmung mit den Bilanzkreisverantwortlichen, die Stammdaten aller Entnahmestellen ändern. Ab dem 1.10.2021 gelten nämlich nur noch THE-Bilanzkreise beziehungsweise Subbilanzkonten. Vergessene Marktlokationen, für die kein neuer Bilanzkreis hinterlegt ist, meldet der Netzbetreiber ab. Während Entnahmestellen in Niederdruck dann in die Ersatzversorgung fallen (und Verbraucher von einem neuen Versorger begrüßt werden), kommt es für Entnahmestellen in Mittel- und Hochdruck darauf an, ob der Netzanschluss-/Anschlussnutzungsvertrag eine Absicherung für solche Fälle enthält – kein Standard. Eine automatische Zuordnung, etwa zu einem neuen Bilanzkreis, wird es nicht geben.

Übergangsregelungen

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben die Verbände BDEW, VKU und GEODE am 23.12.2020 „Übergangsregelungen zur Marktgebietszusammenlegung“ veröffentlicht (Anlage 3 zum Leitfaden Bilanzkreismanagement Teil 1). Diese Regelungen betreffen alle Marktteilnehmer und erfordern eine wechselseitige Mitwirkung. Für eine lückenlose Versorgung ist eine Vorbereitung und fristgerechte Umsetzung der Wechselprozesse zwingend erforderlich.

Erstmals am 1.3.2021 werden NCG und GP eine Bilanzkreis-Mappingliste veröffentlichen, die alle bisherigen Bilanzkreise und Subbilanzkonten enthält. Diese Liste dient als Ausgangspunkt, um die künftige THE-Codierung weitergeführter Bilanzkreise zu dokumentieren. Sobald das THE-Portal öffnet, können die Bilanzkreisverantwortlichen auf dieser Grundlage ihre Bilanzkreisstruktur umbauen – regelmäßig werden sie sich wohl zwischen Weiterführung oder Kündigung nicht mehr benötigter, doppelter Bilanzkreise entscheiden müssen. Am 1.7.2021 wird dann das Ergebnis festgeschrieben und die sogenannte THE-Bilanzkreisliste veröffentlicht, welche nur noch die ab dem 1.10.2021 gültigen Bilanzkreiscodes enthält. Es steht zwar fest, welche Bilanzkreise die Lieferanten zukünftig verwenden müssen – der Netzbetreiber weiß aber noch nichts davon. Bilanzkreisverantwortliche müssen also Transportkunden instruieren und, sind diese nicht identisch, bedarf es einer neuen (Zuordnungs-)Vollmacht für den THE-Bilanzkreis.

Fristenmonat September

Doch das Massengeschäft geht dann erst richtig los. Die Transportkunden müssen den verschiedenen Netzbetreibern spätestens am 31.8.2021 die neuen THE-Bilanzkreisnummern mitgeteilt haben, und zwar für alle belieferten Entnahmestellen. Um die Marktlokationen in den Ziel-Bilanzkreis zu überführen, ist der reguläre Prozess Stammdatenänderung (Festlegung GeLi Gas) zu verwenden. Im Idealfall verarbeiten die Systeme der Verteilernetzbetreiber dann die Änderung automatisch.

Wird diese Frist versäumt, mag der Netzbetreiber zwar versuchen, Zuordnungslücken zu vermeiden. Automatische Abläufe sind dann aber deutlich erschwert oder sogar unmöglich und der (rechtzeitige) Erfolg kann nicht mehr garantiert werden. Denn grundsätzlich ist auch der September 2021 ein sogenannter Fristenmonat, wenngleich die Übergangsregelungen Netzbetreiber anhalten, einmalig großzügig zu sein. Trotz einiger Abweichungen von den Grundregeln der Marktkommunikation, bleibt die zentrale Erkenntnis auch hier: Fristenmonat ist Fristenmonat.

Vorbereitung ist dringend geboten

Eng getaktete Prozessabläufe sollen die Zusammenarbeit erleichtern, können die notwendige Eigeninitiative aber nicht ersetzen. Vorbereitende Maßnahmen sollten lieber früh als spät geprüft werden, zu denken wäre an Automatisierung und Monitoring. Netzbetreiber und Lieferanten müssen sich zudem bewusst sein, dass von Juli bis Oktober 2021 gegebenenfalls ein erhöhter Arbeitsaufwand bevorsteht.

Für Verteilernetzbetreiber gibt es zudem Besonderheiten bis zum 1.10.2021. Natürlich muss das Energiedatenmanagement ab diesem Tag auf den neuen Marktgebietsverantwortlichen eingestellt sein. Aber auch vorher ist schon vereinzelt gegenüber THE zu kommunizieren. Wer richtiger Kommunikationspartner ist und wie dieser angesprochen werden will, lässt sich den Übergangsbestimmungen entnehmen. THE rechnet mit ca. 1.500 Kommunikationspartnern, es empfiehlt sich,  die Kommunikationsverbindung frühzeitig bilateral einzurichten.

Alle Marktteilnehmer sollten sich mit den Übergangsbestimmungen früh vertraut machen. Vorbereitungen sind unerlässlich.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Johannes Nohl/Sebastian Holst

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